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Experten-Antwort

Fristen bei Antrag auf Rente bei Erwerbsminderung

von Conny23.02.2017 | 20:58
1761 Ansichten
2 Antworten

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Wie ist es, wenn nach Aussteuerung durch die Krankenkasse weiter Krankheit besteht, freiwillige Weiterversicherung erfolgt ist und man irgendwann Erwerbsminderungsrente beantragen möchte? Ist das auch noch nach einem halben Jahr möglich, oder ist ein solcher Antrag an Fristen gebunden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Conny,

im Prinzip hat KSC recht. Fristen können nicht ablaufen.

Da aber der Zeitpunkt ab dem eine Rente gezahlt werden kann u.a. auch vom gestellten Rentenantrag abhängt, stellt sich wirklich die Frage welchen Sinn es hat die Antragstellung "lange" hinauszuschieben.

Wenn man noch AloGeld oder Krankengeld bekommt, dann kann es jedoch durchaus sinnvoll sein einen Antrag erst später zu stellen. Insbes. dann, wenn AloGeld oder Krankengeld wesentlich höher ausfallen als eine mögliche EM-Rente.

Unabhängig zum Zeitpunkt eines gestellten Antrages müssen natürlich die erforderlichen Rentenjahre (insbes. 3 Beitragsjahre in den letzten 5 Jahren) zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung erfüllt. Und diesen Zeitpunkt beeinflusst man mit einer früheren oder späteren Antragstellung nicht.

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1 Antworten

KSCam 23.02.2017 | 22:58
Für den EM Rentenantrag gibt es keine Fristen die ablaufen könnten. Klar der Antrag ist notwendig viel wichtiger ist aber ob EM vorliegt und wann die eingetreten ist. Auch der Versicherungsschutz besteht in aller Regel wenn jemand ein halbes Jahr nach der Aussteuerung Rente beantragt. In der Regel war er dann 78 Wochen krank und vorher durch Arbeit versichert. Im Zweifel den Antrag stellen und die Entscheidung abwarten.......aber warum wartet jemand nach der Aussteuerung noch monatelang ehe er die Rente beantragt?
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