Hallo Conny,
im Prinzip hat KSC recht. Fristen können nicht ablaufen.
Da aber der Zeitpunkt ab dem eine Rente gezahlt werden kann u.a. auch vom gestellten Rentenantrag abhängt, stellt sich wirklich die Frage welchen Sinn es hat die Antragstellung "lange" hinauszuschieben.
Wenn man noch AloGeld oder Krankengeld bekommt, dann kann es jedoch durchaus sinnvoll sein einen Antrag erst später zu stellen. Insbes. dann, wenn AloGeld oder Krankengeld wesentlich höher ausfallen als eine mögliche EM-Rente.
Unabhängig zum Zeitpunkt eines gestellten Antrages müssen natürlich die erforderlichen Rentenjahre (insbes. 3 Beitragsjahre in den letzten 5 Jahren) zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung erfüllt. Und diesen Zeitpunkt beeinflusst man mit einer früheren oder späteren Antragstellung nicht.
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