Hallo Sana,
grundsätzlich entscheidet der zuständige Träger über den Antrag innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang, es sei denn, dass für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfs ein Gutachten eingeholt werden muss. In diesem Fall verlängert sich die Frist. Eine Entscheidung ist dann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens zu treffen.
Der Rehabilitationsträger soll Ihnen die Gründe mitteilen, weshalb noch keine Entscheidung getroffen werden konnte. Hierfür können Sie ihm eine angemessen Frist setzen. Richtwert ist eine Frist von zwei Wochen.