Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Fristen für Rentenantrag mit 63

von Tanja25.09.2018 | 12:11
190 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Zusammen, gibt es eine Frist für die Beantragung der Rente mit 63? Es wird ja empfohlen 3 Monate vorher alles zu beantragen damit auch die Drittstellen alle Unterlagen vorbereiten können. Wir haben aber nun den Fall, dass eine Mitarbeiterin bei der Rentenversicherung war und ihr da gesagt wurde, sie können ab 1.Oktober in Rente (mit 63) gehen. Also alles innerhalb einer Woche. Muss sie da eine Frist einhalten oder kann sie tatsächlich von heute auf morgen in Rente gehen und ihre Arbeit bei uns einstellen? Innerhalb einer Woche ist es gar nicht möglich einen Ersatz zu finden. Oder gelten da die Kündigungsfristen? Liebe Grüße Tanja

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanja,

die Auskunft der Rentenversicherung bedeutet lediglich, dass zum 01.10. die Voraussetzungen für den Rentenanspruch gegeben sind. Ob dann zu diesem Zeitpunkt auch das Arbeitsverhältnis kurzfristig aufgelöst werden kann, ist eine arbeitsrechtliche Frage, die für die Rentenversicherung nicht relevant ist.

Eventuell kommt ja aber auch eine Weiterbeschäftigung im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen neben der Rente in Betracht (Stichwort: Flexirente). Also wenn z.B. der Verdienst im Zeitraum vom 01.10. bis 31.12.2018 die Grenze von 6300 Euro nicht überschreiten würde. Das kommt ja darauf an, wie Ihre Mitarbeiterin das gestalten möchte (will sie denn zum 01.10. kündigen?) und was im Rahmen des Arbeits-/Tarifvertrages zulässig wäre (ziemlich sicher gelten da Kündigungsfristen, die werden in der Regel nicht durch einen theoretisch möglichen Rentenanspruch ausgehebelt)...

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

santanderam 25.09.2018 | 12:18
Das ist eine arbeitsrechtliche Frage. Kommt auf den Tarifvertrag / Arbeitsvertrag an.
Tanjaam 25.09.2018 | 14:16
Vielen Dank für die schnelle Antwort. :) Dann gelten also die ganz normalen Kündigungsfristen laut Tarifvertrag. Wir haben uns nun mit der Mitarbeiterin geeinigt, dass sie zum 1.November aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden kann. So haben wir alle etwas mehr Zeit uns darauf vorzubereiten. Freundliche Grüße Tanja
senf-dazuam 25.09.2018 | 14:29
Oft gibt es auch eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung bei REntenanspruch. Ob dies aber der frühestmögliche oder erst der Anspruch auf die Regelaltersrente ist, sei dahingestellt. Aber so sieht doch alles brauchbar aus. Immer gut, wenn Rentner*innen nicht nur arbeiten wollen, sondern auch können, weil der Arbeitgeber noch mitspielt.
Flexiam 25.09.2018 | 16:16
..... Eventuell kommt ja aber auch eine Weiterbeschäftigung im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen neben der Rente in Betracht (Stichwort: Flexirente). Also wenn z.B. der Verdienst im Zeitraum vom 01.10. bis 31.12.2018 die Grenze von 6300 Euro nicht überschreiten würde. ..... Dann passt es doch. Zum 01.10. in Rente. Den Oktober arbeiten und "Flexi" abrechnen.
W*lfgangam 25.09.2018 | 21:14
Zitat von Flexi anzeigenausblenden
Ergänzend: und selbst wenn die Beschäftigung noch bis zum 31.12. (mit mehr als 6.300) oder weiter 31.01. /28.02. läuft, ist unter dem Aspekt 'Flexirente' noch ein großer Teil der parallel möglichen Rente neben der Beschäftigung einfach abzusaugen möglich - dazu bedarf es Info von der nächsten Beratungsstelle, welche finanziellen Optionen für die Versicherte hier möglich sind :-) Arbeitsrechtlich muss es der AG für sich alleine beurteilen, was geht/nicht geht - und nach gesetzlichen/tarifvertraglichen Grundlagen bewerten ...und wie 'wertvoll' eine etwaige Beschäftigung für den Betrieb sinnvoll wäre. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026