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Experten-Antwort

Fristen nach Rehaantrag 51 SGB VI

von Toni11.09.2016 | 11:15
1290 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, den Rehaantrag nach 51 SgbVl habe ich gestellt. Überraschend habe ich ein Schreiben der DR erhalten. Innerhalb einer Frist von 2 Wochen soll ich eine AUD- Bescheinigung der Krankenkasse und ärztliche Gutachten an die DR Versicherung schicken. Für mich bedeutet dies, dass ich die Kasse Anschreiben muss, um die AUD anzufordern. Wann ich die Bescheinigung zurück erhalte kann ich nicht beeinflussen. Dieses würde auch für ärztliche Gutachten gelten. In den Antragsunterlagen steht nirgends, dass Unterlagen beizufügen sind. Ich möchte wissen: 1. Wenn die Unterlagen bei der DR nicht rechtzeitig ankommen, muss ich mit Sanktionen der DR oder der KK rechnen? Wie kann ich diese vermeiden? 2. Die DR hat alle Arzt- und Kassendaten nebst Schweigepflichtentbindungserklärung vorliegen. Warum schreibt die DR die KK und Ärzte nicht selbst an, sondern benutzt mich als Postboten? Hat jemand eine Erklärung? 3. Kann wegen einer Bitte um Fristverlängerung gegen das eingeschränkte Dispositionsrecht verstoßen werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toni,

den AUD-Beleg wird die Krankenkasse im eigenen Interesse in der Regel umgehend zur Verfügung stellen. Sollten Sie die angeforderten ärztlichen Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten, teilen Sie dies bitte möglichst innerhalb der Frist mit.

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3 Antworten

F. Sodbrenneram 11.09.2016 | 18:27
Da Sie etwas von der DRV eine Reha möchten aber die DRV nichts von Ihnen will, sollten gewisse Mitwirkungen Ihrerseits eigentlich selbstverständlich sein. "Sanktionen" haben Sie nicht zu befürchten, wenn Sie die angeforderten Unterlagen zeitnah einreichen. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Reha und baldige Genesung!
F. Sodbrenneram 11.09.2016 | 18:33
Da Sie von der DRV eine Reha möchten aber die DRV nichts von Ihnen will, sollten gewisse Mitwirkungen Ihrerseits eigentlich selbstverständlich sein. "Sanktionen" haben Sie nicht zu befürchten, wenn Sie die angeforderten Unterlagen zeitnah einreichen. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Reha und baldige Genesung!
W*lfgangam 11.09.2016 | 22:02
Hallo Toni, dann haben Sie im Reha-Antrag/sofern Sie den Formularantrag dafür verwendet haben, wohl übersehen, dass auch ein AUD-Beleg der KK beizufügen ist ;-) zu 1. Keine Bange, Sie haben den Antrag ja gestellt - das mit den nachzureichenden Unterlagen verzögert lediglich die Bearbeitung bei der DRV, die KK muss aber weiterhin stillhalten und auf die DRV-Entscheidung warten. Den AUD-Beleg erhalten Sie auf Anforderung von Ihrer KK. zu 2. Es ist einfacher, sich von Ihnen die Unterlagen zur Auswertung zuschicken zu lassen, als alle Ärzte abzuklappern - die haben auch nicht so Bock drauf, da umgehend tätig zu werden. Schreiben Sie einfach zurück: mir liegen leider keine aktuellen Befundberichte vor/bitte selbst anfordern - ODER, wenn Sie zwingend/schnell die Reha haben wollen, übersenden Sie die aktuellen Gutachten. zu 3. nein, Sie haben den Antrag ja bereits auf 'Wunsch' der KK gestellt. Nur wenn Sie den Mitwirkungspflichten der DRV nicht zeitnah nachkommen - UND das Reha-Verfahren deswegen abgeblasen wird, ja, dann gibt es Ärger mit der KK/kein Krankengeld mehr. Gruß w.
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