Hallo Didi,
Ergänzend zu KSC und Wolfgang noch der Hinweis, dass ein Überprüfungsantrag möglichst konkret begründet werden sollte.
Eine Überprüfung wegen eines "unguten Gefühls" oder der bloßen Möglichkeit eines Fehlers bei der Berechnung der Rente erfolgt im Regelfall nicht. Ebenso wenig werden Ermittlungen "ins Blaue hinein" durchgeführt, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen Versicherungszeiten fehlen sollten, Sie aber keine konkreten Angaben hierzu machen (können).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung