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Experten-Antwort

Fristen zur Überprüfung von Renten nach 15 Jahren noch möglich,wegen möglicher Falschberechnung?

von Didi13.06.2022 | 19:04
421 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe vor ca 13 Jahren eine Bu_Rente erhalten:Diese ging vor 2 Jahren in meine Altersrente über.Ich bin der Meinung,das meine Bu-Rente falsch berechnet wurde.Habe ich die Möglichkeit,diese Berechnung neu zu beantragen,und wie msste ich dies angehen.MFG Didi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Didi,

Ergänzend zu KSC und Wolfgang noch der Hinweis, dass ein Überprüfungsantrag möglichst konkret begründet werden sollte.

Eine Überprüfung wegen eines "unguten Gefühls" oder der bloßen Möglichkeit eines Fehlers bei der Berechnung der Rente erfolgt im Regelfall nicht. Ebenso wenig werden Ermittlungen "ins Blaue hinein" durchgeführt, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen Versicherungszeiten fehlen sollten, Sie aber keine konkreten Angaben hierzu machen (können).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

W°lfgangam 13.06.2022 | 19:47
Hallo Didi, natürlich haben Sie auch jetzt noch die Möglichkeit, im Rahmen eines formlosen _Überprüfungsantrags_ (BEGRÜNDUNG angeben!) an die DRV einen alten Rentenbescheid - der aus den früheren Feststellungen zur jetzigen Altersrente führte - überprüfen zu lassen. Etwaige Nachzahlungen (oder Rückforderungen! ;-)) sind grundsätzlich zeitlich begrenzt auf 4 volle Jahre (+ aktuelles Jahr). Frage: GRUND Ihrer Vermutung der 'Falschberechnung' ?? ...vielleicht gibt es hier schon TIPPS zu PRO/KONTRA. Ein/Ihr Wolkenkuckucksheim der Gefühle "da ist doch was falsch gewesen" kann auf Nachfrage ganz schnell einstürzen ;-) Gruß w.
KSCam 13.06.2022 | 20:30
Ist halt die Frage ob Sie sich schon irgendwann drum gekümmert haben ob im Versicherungsverlauf alle relevanten Zeiten geklärt sind. Normalerweise macht man das sowohl vor dem "BU Antrag" und auch beim Antrag auf Altersrente wurden Sie gefragt ob alles in Ordnung ist. Haben Sie sich seinerzeit "gekümmert", dürfte ein heutiger Überprüfungsantrag kaum Erfolgschancen haben, frei nach dem Motto: "wenn der DRV Computer richtig mit allen Zeiten gefüttert ist, rechnet er auch richtig". Fehlen hingegen zurückgelegte Versicherungszeiten ist die Berechnung zwangsläufig falsch.
Deutsche Rentenversicherung
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