Hallo nochmals an Trixi2020,
die Antwort von Schade ist soweit korrekt.
Dann können Sie - da innerhalb der WS Frist - Ihren Antrag zurückziehen und den "neuen Antrag" gleichzeitig stellen.
Da kommt Freude auf und das ganze Theater wegen 3 Euro nochwas......aber klar, ist Ihr gutes Recht.....
Dann können Sie - da innerhalb der WS Frist - Ihren Antrag zurückziehen und den "neuen Antrag" gleichzeitig stellen.
Da kommt Freude auf und das ganze Theater wegen 3 Euro nochwas......aber klar, ist Ihr gutes Recht.....
Das gilt sicher wenn Sie -rein vom Lebensalter oder den Wartezeitmonaten- her nicht vor dem 01.01.2021 in diese Rente gehen konnten.
Hätten Sie dem Grunde nach auch schon früher gehen können kommt es (auch) auf den Hinzuverdienst an.
Ggf. kann die Rente dann erst mit dem Antragsmonat beginnen.
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