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Experten-Antwort

Fristenwahrung

von Trixi202004.03.2021 | 14:44
86 Ansichten
9 Antworten
Hallo, lt. meinem Rentenbescheid habe ich eine Widerspruchsrist von 3 Monaten (lebe im EU-Ausland). Ich habe fristgerecht Widerspruch innerhalb der 3-Monatsfrist eingelegt. Bis wann kann ich meinen Antrag auf Altersrente zurücknehmen um einen neuen Antrag zu stellen? Hat der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.03.2021 | 15:21

Hallo nochmals an Trixi2020,

die Antwort von Schade ist soweit korrekt.

8 Antworten

Schadeam 04.03.2021 | 14:49
Dann können Sie - da innerhalb der WS Frist - Ihren Antrag zurückziehen und den "neuen Antrag" gleichzeitig stellen. Da kommt Freude auf und das ganze Theater wegen 3 Euro nochwas......aber klar, ist Ihr gutes Recht.....
Trixi2020am 04.03.2021 | 14:57
Schade schrieb

Dann können Sie - da innerhalb der WS Frist - Ihren Antrag zurückziehen und den "neuen Antrag" gleichzeitig stellen.

Da kommt Freude auf und das ganze Theater wegen 3 Euro nochwas......aber klar, ist Ihr gutes Recht.....

Ja, die Freude hält sich sicherlich in Grenzen... Drei Euro und nochwas brutto mal 12 Monate mal wieviel zukünftige Rentenjahre? Dann spende ich das doch lieber...oder?
Valzuunam 04.03.2021 | 15:35
Der Widerspruch hat keine aufschiebe Wirkung. Das einzige was er aufschieben könnte wäre ja die Rentenzahlung, und die haben Sie trotz Widerspruch erhalten, stimmt's ? Und um der eventuellen nächsten Frage vorbeizukommen: Die Rentenantragsfrist wurde durch den Widerspruch gegen den Rentenbescheid weder gehemmt noch unterbrochen.
Valzuunam 04.03.2021 | 16:17
Das gilt sicher wenn Sie -rein vom Lebensalter oder den Wartezeitmonaten- her nicht vor dem 01.01.2021 in diese Rente gehen konnten. Hätten Sie dem Grunde nach auch schon früher gehen können kommt es (auch) auf den Hinzuverdienst an. Ggf. kann die Rente dann erst mit dem Antragsmonat beginnen.
Trixi2020am 04.03.2021 | 15:46
Also: Wenn ich heute einen neuen Rentenantrag stelle, Rentenbeginn sollte der 01.01.21 sein, dann bin ich doch (bis Ende März) noch in der Fristvorgabe, um die (neu beantragte) Rente auch ab 01.01.21 zu erhalten? Oder?
Schadeam 04.03.2021 | 17:35
Dann sind Sie auf der sicheren Seite.....und alle sind glücklich und zufrieden, lediglich "Ihr Sachbearbeiter" fluchst still vor sich hin und denkt sie, die hätte sich das auch rechtzeitig überlegen können. Aber das wird Ihnen egal sein und er/sie wird ja für seine gefühlte Mehrarbeit bezahlt.
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