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Experten-Antwort

Fristgemäß

von Herr Mais13.06.2024 | 08:25
351 Ansichten
5 Antworten

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Am 1.8.24 kann ich in Rente gehen aber den Rentenantrag stelle ich am30.11.24 bekomme ich die Rente rückwirkend am 1.8.24

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Mais,

 

werden die Anspruchsvoraussetzungen im Juli 2024 erreicht, beträgt die Antragsfrist für eine Rentenzahlung ab 01.08.2024 drei Monate ab August, somit bis zum 31.10.2024.

 

Daher wäre eine Antragstellung im November 2024 verspätet und würde zu einer Rentenzahlung erst ab 01.11.2024 führen.

 

Den Rentenantrag sollte man jetzt sofort stellen. Als Faustregel für die rechtzeitige Rentenantragstellung gilt drei bis vier Monate vor Rentenbeginn den Antrag zu stellen.

 

Die entsprechenden Anträge können Sie ganz bequem über unsere Online-Services stellen. Diese finden Sie hier: eAntrag - Startseite (eservice-drv.de)

 

Alternativ sind Ihnen unsere Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenälteste gern bei der Antragstellung behilflich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

SBam 13.06.2024 | 08:39
Eine mit Abschlägen behaftete Rente können Sie am 30.11.24 nur rückwirkend ab dem 01.09.24 beantragen. Aufgrund Ihrer massiven Unkenntnis, sollten Sie dringend ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.
Linkam 13.06.2024 | 08:41
https://rentenbescheid24.de/verspaeteter-rentenantrag/ Falls die Anspruchsvoraussetzungen schon länger als 3 Monate vorliegen, gibt es gar keine rückwirkende Rente. Und falls doch , geht das spätestens am 31.10.24 und nicht erst am 30.11.24.
Schadeam 13.06.2024 | 10:21
Können Sie eine plausible Erklärung dafür abgeben, dass jermand heute am 13.06. schon weiß dass er ab 01.08. in Rente gehen will, aber den Antrag erst am 30.11. stellen will - also in 5 1/2 Monaten? Das erschließt sich nicht auf Anhieb und führt zu Problemen, die ganz einfach vermieden werden können, wenn...... Wer so was plant, ist selbst schuld wenn es die Rente dann erst ab 01.11. gibt. Und dann ist wahrscheinlich wieder die böse DRV dran schuld.
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