Hallo Max Muster,
die Sozialabgaben erfolgen über die zuständige Krankenkasse.
Wenden Sie sich daher mit dieser Problematik bitte an Ihre Krankenkasse.
Gegebenenfalls kann auch ein Arbeitsgericht der richtige Ansprechpartner sein.
Sie können sich hierzu von einem Anwalt beraten lassen.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
Was haben denn Ihre Fragen mit der Rentenversicherung zu tun? Richtig, nichts.🤦♂️
Es hat schon etwas auch mit der Rentenversicherung zu tun.
Oder fallen nicht bezahlte Sozialabgaben für Rentenbeiträge nicht darunter?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.