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Experten-Antwort

Fristgemäße Kündigung , aber der Arbeitgeber zahlt weder Lohn noch Sozialabgaben

von Max Muster 02.04.2025 | 17:42
318 Ansichten
6 Antworten
Ende Januar hat der Arbeitgeber eine unzuläßige Fristlose Kündigung ausgsprochen und sofort die Abmeldung von der Krankenkasse vollzogen . Im Kündigungsschutzverfahren wurde die Kündigung auf fristgemäß gesetzt und ende Mai festgelegt . Es gibt ein sogenande Vollstreckbare Ausfertigung vom Gütetermin . Der war Anfang März . Die 14 tägige Frist ist mitte März abgelaufen und somit Rechtskräftig vom Gericht bestätigt . Der Arbeitgeber hab bis heute jeweils Gehalt Februar und März im Rückstand und bis heute noch keine wiederanmeldung bei der Krankenkasse . Also auch keine Sozialabgaben gezahlt . Es gibt keine Finanzellen Probleme in der Großen Firma . Was kann ich tun , und was müss ich tun .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.04.2025 | 07:58

Hallo Max Muster,

 

die Sozialabgaben erfolgen über die zuständige Krankenkasse.

Wenden Sie sich daher mit dieser Problematik bitte an Ihre Krankenkasse.

Gegebenenfalls kann auch ein Arbeitsgericht der richtige Ansprechpartner sein. 

Sie können sich hierzu von einem Anwalt beraten lassen.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

5 Antworten

Butter bei die Fische am 02.04.2025 | 18:11
Warum glauben Sie, dass Ihnen ein Forum der Rentenversicherung eine brauchbare Antwort darauf geben kann? Das ist doch keinerlei Rentenrecht🤔
Arbeitsrecht mcht die DRV nichtam 02.04.2025 | 18:30
Das fragen Sie Ihren Fachanwalt für Arbeitsrecht odr das Gericht. Das ist keine Frage an die Rentenversicherung.
Mimiam 02.04.2025 | 21:58
Zum Arbeitsamt gehen!
Icham 03.04.2025 | 05:27
Erst denken, dann fragen! schrieb

Was haben denn Ihre Fragen mit der Rentenversicherung zu tun? Richtig, nichts.🤦‍♂️

Es hat schon etwas auch mit der Rentenversicherung zu tun. Oder fallen nicht bezahlte Sozialabgaben für Rentenbeiträge nicht darunter?
Nicht wirklicham 03.04.2025 | 08:16
Ich schrieb

Es hat schon etwas auch mit der Rentenversicherung zu tun.

Oder fallen nicht bezahlte Sozialabgaben für Rentenbeiträge nicht darunter?

Die Sozialabgaben zieht die Krankenkasse ein, also hat es eher was mit der Krankenkasse zu tun. Vielleicht kann dort geholfen werden!
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