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Experten-Antwort

Fristsetzung für endgültigen Entlassungsbericht der Reha?

von Fleur de lis28.03.2017 | 23:04
7575 Ansichten
10 Antworten
Genau heute vor 7 Wochen bin ich aus meiner Reha zurück. Seit dem warte ich und meine behandelnden Ärzte auf den endgültigen Entlassungsbericht. Wir treten alle auf der Stelle und wissen nicht wie es weiter geht. Ich habe seit dem mindestens 1x pro Woche dort angerufen, immer wieder Ausreden. Ich bin in einem psychischem Loch und möchte endlich wissen, wie es weiter geht. Sowas darf doch nicht sein, ich nenne das Schlamperei! Gibt es Wege der Rehaeinrichtung eine Frist zu setzen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.03.2017 | 11:45

Hallo,

dass die Unklarheit nerven kann ist verständlich!!

Sie machen eigentlich alles richtig, indem Sie sich ab und an beim Kostenträger oder der Reha-Einrichtung melden. Eine festgeschriebene Frist gibt es nicht. Alle Seiten sind an der schnellstmöglichen Erstellung interessiert. Keine Seite wird die Veröffentlichung bewusst verzögern!

Freundliche Grüße

9 Antworten

W*lfgangam 28.03.2017 | 23:29
Fleur de lis schrieb

Ich danke allen hier für Ratschläge, Meinungen und Tips, die mir auch helfen.

In der Reha hieß es: nur noch unter 3 std. arbeitsfähig in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Hallo Fleur de lis, welche Leistungen laufen seit Reha-Ende und wie lange ggf. noch? Abhängig davon gibt es vielleicht/finanziell nicht so die große Eile, nun zwingend und zeitnah den Reha-Bericht einsehen zu wollen - so lange kein nicht gewolltes EM-Rentenverfahren dazu folgen und/oder ein bestehender Arbeitsplatz ggf. 'angepasst' werden soll ...Wiedereingliederung/BEM/Arbeitserprobung und was alles noch folgen könnte ... Wenn die finanzielle Seite zz. abgesichert ist, einfach weiter warten - mehr kann man aus Ihrer Frage mangels vertiefter Hintergrundinformationen zunächst nicht ableiten. > Gibt es Wege der Rehaeinrichtung eine Frist zu setzen? Nein, Beugehaft scheidet sicher erst mal aus - rechtliche Mittel, hmm, Recht auf Akteneinsicht eingeklagt wäre eine Möglichkeit - bis das durch ist, ist die Akte beim Ihnen/beim Hausarzt ;-) Gruß w.
Schorscham 29.03.2017 | 11:26
Fleur de lis schrieb

Ich danke allen hier für Ratschläge, Meinungen und Tips, die mir auch helfen.

In der Reha hieß es: nur noch unter 3 std. arbeitsfähig in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Ich wartete damals satte drei Monate auf den endgültigen Reha-Bericht, was nach Auskunft meines Arztes völlig normal war. Andauernde telefonische Mahnungen ändern nichts daran, könnten aber eventuell dazu führen, dass der Bericht schlampig zusammengeschustert wird, womi Ihnen dann auch nicht gedient wäre. MfG
Fleur de lisam 29.03.2017 | 12:00
W*lfgang schrieb

Hallo Fleur de lis,

welche Leistungen laufen seit Reha-Ende und wie lange ggf. noch? Abhängig davon gibt es vielleicht/finanziell nicht so die große Eile, nun zwingend und zeitnah den Reha-Bericht einsehen zu wollen - so lange kein nicht gewolltes EM-Rentenverfahren dazu folgen und/oder ein bestehender Arbeitsplatz ggf. 'angepasst' werden soll ...Wiedereingliederung/BEM/Arbeitserprobung und was alles noch folgen könnte ...

Wenn die finanzielle Seite zz. abgesichert ist, einfach weiter warten - mehr kann man aus Ihrer Frage mangels vertiefter Hintergrundinformationen zunächst nicht ableiten.

> Gibt es Wege der Rehaeinrichtung eine Frist zu setzen?

Nein, Beugehaft scheidet sicher erst mal aus - rechtliche Mittel, hmm, Recht auf Akteneinsicht eingeklagt wäre eine Möglichkeit - bis das durch ist, ist die Akte beim Ihnen/beim Hausarzt ;-)

Gruß

w.

Genau heute vor 7 Wochen bin ich aus meiner Reha zurück.
Hallo Fleur de lis, welche Leistungen laufen seit Reha-Ende und wie lange ggf. noch? Abhängig davon gibt es vielleicht/finanziell nicht so die große Eile, nun zwingend und zeitnah den Reha-Bericht einsehen zu wollen - so lange kein nicht gewolltes EM-Rentenverfahren dazu folgen und/oder ein bestehender Arbeitsplatz ggf. 'angepasst' werden soll ...Wiedereingliederung/BEM/Arbeitserprobung und was alles noch folgen könnte ... Wenn die finanzielle Seite zz. abgesichert ist, einfach weiter warten - mehr kann man aus Ihrer Frage mangels vertiefter Hintergrundinformationen zunächst nicht ableiten. > Gibt es Wege der Rehaeinrichtung eine Frist zu setzen? Nein, Beugehaft scheidet sicher erst mal aus - rechtliche Mittel, hmm, Recht auf Akteneinsicht eingeklagt wäre eine Möglichkeit - bis das durch ist, ist die Akte beim Ihnen/beim Hausarzt ;-) Gruß w.
Hallo Wolfgang, vielen Dank für die schnelle und ziemlich ausführliche Antwort. Das finanzielle Desaster kennt man ja. Ich bekomme noch Krankengeld, wie lange weiß ich nicht. Ich bin mit 2 kl. Unterbrechungen schon über 1 Jahr krank. Die Ärzte in der Reha halten mich nur noch für unter 3 Std. arbeitsfäig, dieses ist aber im vorläufigem Rehabericht leider nicht aufgeführt. Das bedeutet EU-Rente! Ohne den schriftlichen Bericht, kann ich keine Rente beantragen. Ich trete ziemlich auf der Stelle und bin ratlos. Gruß, Fleur de lis
abcam 29.03.2017 | 12:15
Fleur de lis schrieb

Ich danke allen hier für Ratschläge, Meinungen und Tips, die mir auch helfen.

In der Reha hieß es: nur noch unter 3 std. arbeitsfähig in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Hallo Fleur de lis Wieso sollten Sie ohne den schriftlichen Entlassungsbericht keine EM-Rente beantragen können? An Ihrer Stelle würde ich den Antrag stellen. Die DRV hakt dann schon bei der Reha-Klinik nach. Aber das ganze Prozedere fängt wenigstens erst mal an zu laufen.
Constantinam 29.03.2017 | 13:53
Ob das wirklich richtig ist, darf bezweifelt werden. Die Reha-Ärzte diktieren die Entlassungsberichte in der Regel zeitnah. Dass es dennoch mehrere Wochen oder gar Monate dauern kann bis die Berichte ausgedruckt und verschickt werden, liegt schlicht und einfach daran, dass das dafür verantwortliche Schreibpersonal sehr viel zu tun hat. Deshalb nützen permanente Erinnerungsanrufe gar nichts. Erstens arbeitet das Klinik-Personal ohnehin so schnell wie möglich und zweitens sind alle anderen Berichte mindestens goenaus wichtig. Als ich mich mal bei der DRV telefonisch nach dem Stand meiner drei Wochen vorher vom Krankenhaus aus beantragten Anschlussheilbehandlung erkundigte, erhielt ich die Antwort einer ziemlich genervten DRV-Mitarbeiterin: "Wenn ich hier andauernd telefonische Auskünfte erteilen muss, kann ich logischerweise keine Anträge bearbeiten". Also üben Sie sich in Geduld. Drei Monate Wartezeit sind durchaus normal und noch lange nicht rum. Außerdem ist es ziemlich naiv anzunehmen, dass man mit telefonischen Rückfragen eine bevorzugte Behandlung erreichen kann. Die anderen Reha-Patienten warten schließlich auch auf ihre Berichte! PS.: Die Meinung der Reha-Ärzte bezüglich Ihres beruflichen Leistungsvermögens muss nicht unbedingt von der DRV geteilt werden. Vermutlich ist auch nur das Leistungsvermögen in Ihrem bisherigen Beruf gemeint, so dass durchaus Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestehen kann.
Constantinam 29.03.2017 | 13:58
abc schrieb

Hallo Fleur de lis

Wieso sollten Sie ohne den schriftlichen Entlassungsbericht keine EM-Rente beantragen können? An Ihrer Stelle würde ich den Antrag stellen. Die DRV hakt dann schon bei der Reha-Klinik nach. Aber das ganze Prozedere fängt wenigstens erst mal an zu laufen.

Vor allem sollte der Rentenantrag schon deshalb unverzüglich gestellt werden, weil die Bearbeitung mehrere Wochen oder Monate (manchmal auch Jahre) dauern kann. Und die Krankenkasse ist nicht dazu verpflichtet bei einer festgestellten Dauer-Arbeitsunfähigkeit weiterhin Krankengeld zu zahlen.
=//=am 29.03.2017 | 17:44
"Ich bekomme noch Krankengeld, wie lange weiß ich nicht. Ich bin mit 2 kl. Unterbrechungen schon über 1 Jahr krank." Wieso wissen Sie nicht, wie lange das KG gezahlt wird? Solange Sie arbeitsunfähig krank sind und dann 78 Wochen, also 1,5 Jahre. Die KK hat Ihnen dies doch zu Beginn der KG-Zahlung mitgeteilt? Stellen Sie den Rentenantrag jetzt, dann ist es Sache der DRV, sich um den Entlassungsbericht zu kümmern. Dass ein RENTENVERFAHREN bis zu 3 Jahre dauern kann, ist schlichtweg falsch. Nur bei abgelehnter Rente + abgelehntem Widerspruch + bis zur Entscheidung über das sozialgerichtliche Verfahren kann es länger dauern.
Constantinam 29.03.2017 | 19:17
=//= schrieb

"Ich bekomme noch Krankengeld, wie lange weiß ich nicht. Ich bin mit 2 kl. Unterbrechungen schon über 1 Jahr krank."

Wieso wissen Sie nicht, wie lange das KG gezahlt wird? Solange Sie arbeitsunfähig krank sind und dann 78 Wochen, also 1,5 Jahre. Die KK hat Ihnen dies doch zu Beginn der KG-Zahlung mitgeteilt?

Stellen Sie den Rentenantrag jetzt, dann ist es Sache der DRV, sich um den Entlassungsbericht zu kümmern.

Dass ein RENTENVERFAHREN bis zu 3 Jahre dauern kann, ist schlichtweg falsch. Nur bei abgelehnter Rente + abgelehntem Widerspruch + bis zur Entscheidung über das sozialgerichtliche Verfahren kann es länger dauern.

78 Wochen sind der Maximal-Zeitraum, an den die Krankenkasse bei festgestellter Dauer-AU bzw. EM nicht gebunden ist. Ja was denn nu? Entweder ist es falsch, dass ein Rentenverfahren mehrere Jahre dauern kann oder es ist korrekt, sofern die Rente erst nach Widerspruch/Klage(n) bewilligt wird? Kein Mensch kann von hier aus beurteilen, ob der Antrag des Fragestellers ohne Probleme bewilligt wird oder ob geklagt werden muss. Aber vielleicht weiß der Ratgeber @=//= mehr als Andere.....
Fleur de lisam 29.03.2017 | 22:33
Ich danke allen hier für Ratschläge, Meinungen und Tips, die mir auch helfen. In der Reha hieß es: nur noch unter 3 std. arbeitsfähig in meinem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
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