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Experten-Antwort

Fristwahrung - formloser Reha-Antrag per Fax

von Herr Aha18.06.2015 | 16:31
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8 Antworten

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Wegen des Poststreiks habe ich meinen Reha-Antrag bereits am 12.06.2015 per Einschreiben Rückschein an die DRV Frankfurt geschickt. Fristsetzung der Krankenkasse ist 20.06.2015. Bislang ist ein Posteingang im Internet nicht feststellbar, auch der Rückschein ist noch nicht da. Einziger Hinweis, den ich bekomme ist, dass der Briefumschlag am 12.06. im Logistikcenter Offenbach bearbeitet worden ist. Deshalb die Frage: macht es Sinn, per Telefax mit Sendebericht am 19.06.2015 der DRV den Sachverhalt zu schildern und die Reha nochmals formlos zu beantragen? Mir geht es um die Fristwahrung und darum, Probleme mit der Krankenkasse zu vermeiden (Sperrung Krankengeld oder Kündigung der Mitgliedschaft seitens der KK). Danke an die Experten für Auskunft! Gruß Herr Aha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Aha,

ob jeder Rentenversicherungsträger einen formlosen Antrag per FAX akzeptiert, kann leider nicht beantwortet werden. Aber es besteht die Möglichkeit, in einer Beratungsstelle, beim Versicherungsamt oder bei der Krankenkasse erneut einen formlosen Antrag zu stellen, mit dem Hinweis, dass der Formantrag bereits gestellt wurde. Auf einer Kopie des Antrages können Sie sich den Eingang bestätigen lassen und der KK als Nachweis vorlegen.

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7 Antworten

Schadeam 18.06.2015 | 16:46
Rufen Sie doch erst mal die Kasse an, was die zur Thematik meinen. Die wissen doch auch dass die Post streikt und nehmen hoffentlich zur Kenntnis, dass Sie den Antrag gestellt haben. Wenn dem so ist, wäre doch alles OK ( und Sie brauchen die DRV Kollegen nicht zu stressen).
Herr Ahaam 18.06.2015 | 16:54
Mit der Kasse hatte ich schon genug Ärger, die zeigen sich wenig kulant. Ich will auch niemanden bei der DRV stressen, sondern nur auf der sicheren Seite sein. Würde ein Fax als Beweis reichen? Oder gibt das SGB etwas in der Art her, dass innerhalb von 3 Tagen eine Zustellung i.d.R. angenommen werden kann? Den Versandbeleg habe ich ja... Danke nochmals!
A.am 18.06.2015 | 17:19
Zur Klarstellung: Als Antragsdatum gilt nicht die Aufgabe bei der Post sondern der Eingang beim zuständigen Versicherungsträger bzw. bei einer unzuständigen Stelle (§ 16 SGB I). Natürlich können Sie auch ein Fax nach Frankfurt senden mit dem Inhalt Versicherungsnummer xx xxxxxx X xxx Ich Reha Ihre Unterschrift [Das reicht dann schon als Willenserklärung] und wenn Sie Ihr Faxgerät so eingestellt haben, dass Sie auch eine Sendebestätigung erhalten, sind Sie - auch auf diese Weise - auf der sicheren Seite.
Herr Ahaam 18.06.2015 | 17:33
Herzlichen Dank an A. für die Bestätigung. Genauso habe ich es mir gedacht, um den Problemen mit meiner KK aus dem Weg zu gehen. Im Internet gibt es x-verschiedene Aussagen dazu. Da scheint meine Intuition doch richtig zu sein. Sendebericht ist natürlich machbar, mein Gerät gibt das her. Gruß Aha
W*lfgangam 18.06.2015 | 19:49
Hallo Herr Aha, wenn Sie auf Nr. Sicher gehen wollen, stellen Sie den Antrag einfach noch mal bei der örtlichen Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt ...die Terminvereinbarung reicht schon aus. Lassen Sie sich eine entsprechende Antragsbestätigung aushändigen/der KK auf den Schreibtisch gelegt/via Fax, und die Kasse hat rechtlich nichts mehr zu melden (bereits die 'mündliche' Antragstellung ist eine wirksame Antragstellung, gleich wann eine schriftliche Antragsaufnahme erfolgt ...2 Monate Terminvorlauf sind zz. durchaus üblich). In 2 Monaten wird wohl auch der Poststreik beendet sein, bis dahin liegt der bereits erfolgte Formantrag in der Sachbearbeitung. Gruß w.
Schorscham 18.06.2015 | 20:02
Woher nehmen Sie bloß Ihren Optimismus? ;-)
Herz1952am 19.06.2015 | 20:51
Hallo Herr Aha, Ein allgemeiner Hinweis. Statt Einschreiben/Rückschein ein "Einwurfeinschreiben" machen. Gilt hauptsächlich bei Privat-Geschäften. Dann ist die Frist mit Zustellung gewahrt und Sie können das Schreiben im Internet verfolgen. Wäre auch bei dem Schreiben an die DRV möglich gewesen. Hier gilt allerdings die Zustellung bereits beim Hinterlegen ins Postfach und man kann bei der DRV davon ausgehen, dass das Postfach täglich "abgeholt" wird. (während der allg. Geschäftszeiten evtl. außer Wochenende).
Deutsche Rentenversicherung
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