Hallo walter19,
um Ihre Eingangsfrage zu beantworten: Wenn Sie mit 63 aufhören zu arbeiten, aber erst mit 65 Jahren eine Altersrente beziehen, wird die Altersrente für diese Zeit nicht mit Abschlägen belegt. Abschläge ergeben sich nur für die Zeiten, in denen eine Altersrente tatsächlich vor der jeweils maßgeblichen Altersgrenze bezogen wird.
Nachteile aus dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ergeben sich insoweit nur dahingehend, dass die zukünftige Altersrente nicht weiter gesteigert wird (durch weitere Beiträge) und dass ggf. einzelne Rentenansprüche (hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen) beeinflusst werden können.
Im Detail sollten sie sich zu diesem Thema dennoch individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Die Fragestellung und die sich Ihnen bietenden Möglichkeiten sind einfach zu komplex, um sie im Rahmen dieses Forums ausreichend detailliert und abschließend beantworten/darstellen zu können.