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Experten-Antwort

Früher aufhören...

von walter1928.05.2022 | 18:07
443 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag ich fühle mich nicht mehr so Fit und werde 2 Jahre früher mit arbeiten aufhören ohne jedes Entgelt also. Wird dann im Monat auch 1,5 % der Rente abgezogen,welche Nachteile werde ich haben ? Mit freundlichem Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo walter19,

um Ihre Eingangsfrage zu beantworten: Wenn Sie mit 63 aufhören zu arbeiten, aber erst mit 65 Jahren eine Altersrente beziehen, wird die Altersrente für diese Zeit nicht mit Abschlägen belegt. Abschläge ergeben sich nur für die Zeiten, in denen eine Altersrente tatsächlich vor der jeweils maßgeblichen Altersgrenze bezogen wird.

Nachteile aus dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ergeben sich insoweit nur dahingehend, dass die zukünftige Altersrente nicht weiter gesteigert wird (durch weitere Beiträge) und dass ggf. einzelne Rentenansprüche (hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen) beeinflusst werden können.

Im Detail sollten sie sich zu diesem Thema dennoch individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Die Fragestellung und die sich Ihnen bietenden Möglichkeiten sind einfach zu komplex, um sie im Rahmen dieses Forums ausreichend detailliert und abschließend beantworten/darstellen zu können.

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15 Antworten

KSCam 28.05.2022 | 18:19
Wer soll Ihnen denn darauf etwas Vernünftiges sagen können? Wir kennen weder Ihr Alter, noch Ihre Versicherungszeiten noch sonst was. Bewaffnen Sie sich mit Ihrer Versicherungsnummer und rufen Montag bei der DRV an. Entweder kann man Ihre Fragen mit Hilfe Ihrer Daten beantworten oder man vereinbart einen Termin mit Ihnen
walter19am 28.05.2022 | 18:34
Danke mal ...2 Jahre früher heißt ich bin bald 63 J. und muss bis 65 J. die Zeiten sind so 35 Jahre Einzahlung.Ich will einfach wissen ob die 1,5 % im Monat dann auch fällig sind ,wenn praktisch 2 Jahre nichts eingezahlt wird ? MfG
walter19am 28.05.2022 | 18:52
Vielen Dank mit 35 Beitragsjahren kann ich max. mit 65 in Rente ,also muss ich halt Abschläge in kauf nehmen, da ich ja 2 Jahre nichts einzahle ? Geld bekomme ich dann mit 65 J. MfG
walter19am 28.05.2022 | 18:54
o.k. es sind 4,2 % ,dass ist mit 65J. erträglich.Besten Dank an Sie...
KSCam 28.05.2022 | 18:44
Als Jg 59 ( bald 63?) hätten Sie mit 63 genau 11,4% Abschlag, beginnt die Rente mit 65 nur noch 4,2%. Ob es sich lohnt, mit 63 aufzuhören und erst mit 65 in Rente zu gehen oder ob Sie dann nicht besser schon mit 63 gehen ist eine Rechenaufgabe.... Ihre Zahlen sollten Sie aus Rentenauskunft oder Renteninformation kennen, oder halt am Montag anrufen, grins
Peter T.am 28.05.2022 | 19:50
Ihnen fehlen aber natürlich auch für 2 Jahre Pflichtbeiträge. Also sind es nicht nur die Abschläge, sondern halt auch 2 Jahre weniger Einzahlungen. Vermutlich bzw. grob geschätzt kein so großer Unterschied, ob früher mit mehr Abschläge also später ohne die letzten Jahre etwas einzuzahlen. Je nachdem, wie hoch ihre letzten Gehälter sind. Sie können auch schauen, ob AlG1 nicht eine Option ist? Nur mal zur Überlegung...
Abschlägeam 28.05.2022 | 20:12
Sofern es gesundheitliche Gründe sind, die das 'Aufhören' veranlassen, käme auch evtl. die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente in Betracht. Dafür ist die nämlich (auch) da. Welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind, können Sie hier nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
KSCam 28.05.2022 | 20:37
Lassen Sie es sich bezogen auf Ihr Versicherungskonto ausrechnen. Mit 65 in Rente zu gehen, statt schön mit 63 dürfte sich - wenn Sie nicht mehr arbeiten - nur dann rechnen, wenn Sie weit über 85 Jahre alt werden. Zudem ist die Krankenversicherung in den 2 Jahren einzukalkulieren. Aber alles in allem eher ein Luxusproblem, denn die meisten Menschen können sich diese Überlegung (2 Jahre ohne Lohn und Rente) gar nicht leisten.
Arbeitslosam 02.06.2022 | 17:29
wenn er 2 Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos wird, dann bezahlt die Arbeitslosenkasse keine Beiträge in die Rentenkasse. !! Geschieht dies einem 20 jährigen bekommt er die Beiträge.!! Im Prinzip, unterstellt die DRV oder Politik oder sonst wer, dem Arbeitnehmer mit über 40 Versicherungsjahren etwa Betrug?? Dies System ist,,,,,,
KSCam 02.06.2022 | 17:33
Zitat von Arbeitslos anzeigenausblenden
Woher haben Sie denn diese Weisheit? Haben Sie das beim Frisör aufgeschnappt. Ist totaler Blödsinn, denn wenn ALG gezahlt wird, zahlt die Agentur auch Beiträge. Die letzten 2 Jahre zählen vielleicht nicht bei den 45 Jahren mit, aber dass das AA nichts zahlt ist gelogen und eine Fehlinformation, die Sie hier nicht verbreiten sollten. Damit zeigen Sie allen dass Sie wenig Ahnung vom Geschäft haben.
was geschieht??am 02.06.2022 | 17:40
wenn jemand 2 Jahre vor Rentenbeginn arbeitlos wird. ?? Bekommt er Beiträge zur Rentenkasse ?? Nun sagen Sie schon KSC ???
Grussam 02.06.2022 | 19:06
Wer 2 Jahr vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld 1 bezieht, riskiert unter Umständen den Einstieg in diese abschlagsfreie Rente. Denn ALG-1 zwei Jahre vor Rentenbeginn zählt nicht als anrechenbare Wartezeit. Außer der Versicherte wird arbeitslos, weil sein Arbeitgeber insolvent wird oder den Betrieb vollständig aufgiebt.
Mit über 48 Versicherungsjahrenam 02.06.2022 | 17:44
wurden mir 2 Jahre Rentenbeiträge abgezogen. Nun das war die Politik ? Ist mir so etwas von gleichgültig, mir wurde bei der persönlichen Rentenberatung gesagt, ich kann mit 48 Versicherungsjahren ohne Abzug in Rente. Da brauch ich nicht zum Friseur, ich werden von der Rentenkasse, der Politik rasiert.
KSCam 02.06.2022 | 18:11
Ja, er erhält sein ALG und es werden Beiträge abgeführt, so als ob er 80% weitergearbeitet hätte.
senf-dazuam 03.06.2022 | 13:46
Wer auch immer Ihnen was von 1,5% erzählt hat ... Pro Monat fallen bei vorgezogenen Renten 0,3 % an Abschlag an. Bei bis zu 48 Monaten können das 14,4 % werden. Bei 1,5 pro Monat kämen Sie bereits auf 72 % ... eine echte Sparmaßnahme ... Und zum Thema Arbeitslosigkeit und Renet für *besonders* langjährig Versicherte: Der Fragesteller möchte explizit früher aufhören. DAzu gehört dann u.U., dass man Einbußen bei der Rente in Kauf nehmen muss. Einerseits weniger an Beiträgen, sprich Entgeltpnukten für die Rentenberechnung, andererseits ggf. Abschläge wegen des frühen Rentenbeginns. Es gehört dazu, dass man sich die verschiedenen Szenarien erklären lässt und dann entscheidet, was für die jeweilige Situation am besten passt. Wenn die nötigen 45 Jahre sowieso nicht erreichbar sind, dann ist die ganze Diskussion hier für die Katz. Letztlich hilft die Beratung bei der DRV oder bei Rentenberatern (kostenpflichtig) am besten, die für diesen Fall geltenden Möglichkeiten zu erarbeiten. Unsere Kaffeesatzleserei jedoch nicht.
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