Beginnend mit dem Geburtsjahr 1949 verschiebt sich der Zeitpunkt, von dem an eine Altersrente für langjährig Versicherte abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann pro Jahrgang in 1-Monatsschritten (bis Jahrgang 1958) bzw. in 2- Monatsschritten (bis Jahrgang 1964) über das 65. Lebensjahr hinaus. Die Rente kann aber weiterhin ab 63 vorzeitig in Anspruch genommen werden, wobei jeder Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme zu einem Abschlag von 0,3 Prozent, maximal 14,4 Prozent führt.
Bei Jahrgang 1960 kann die Altersrente für langjährig Versicherte erst mit 66 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei in Anspruch genommen werden, so dass sich hier ein - dauerhafter - Abschlag von 12% bei einem Rentenbeginn mit 63 ergibt.