Aufgrund Ihrer Angaben unterstelle ich, dass Sie im Jahr 1960 geboren sind. Der reguläre Rentenbeginn wäre dann 66 Jahre und 4 Monate (Regelaltersrente). Ein vorzeitiger abschlagsfreier Rentenbeginn wäre nach 45 Pflichtbeitragsjahren dann mit 64 Jahren und 4 Monaten möglich. Gehen Sie dann vorher in Rente – auch wenn die 45 Jahre erreicht sind- orientiert sich der Abschlag an der Regelaltersrente. Wenn Sie also mit 63 Jahren und 6 Monaten gehen würden, hätten Sie einen Abschlag von 11,4 % hinzunehmen.