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Früher in Rente mit einer Schwerbehinderung

von Manfred4923.08.2008 | 12:32
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau ist Jahrgang 1951 und 60% Schwerbehindert. Diese Schwerbehinderung ist gültig ohne zeitliche Begrenzung.Sie arbeitet noch 5 Stunden am Tag, weil sonst das Familieneinkommen nicht reichen würde. Mehrere Quellen weisen darauf hin, das es möglich ist, dass sie mit 60 ohne Abzüge in Rente gehen könnte, unter besonderen Voraussetzungen! Nirgens kann ich diese ,besonderen Voraussetzungen' erfahren! Kann ich hier Näheres erfahren? Mit freundlichen Grüßen MK

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das mit den Zeitungen ist so eine Sache. Selbst die seriöseste unter ihnen hat drei Probleme: Platz, eigenen Sachverstand und Verständnis für das Geschriebene beim Leser.

Also in wenigen Zeilen muss ein komplexer Sachverhalt in deutscher Sprache einfach ausgedrückt werden. Vielfach werden Spezialthemen, wie zum Beispiel das Thema "Rente" von externen Journa-listen zugekauft. Nicht immer sind die Pressestellen der Rententräger daran beteiligt.

Manchmal ist die Darstellung dann zu einfach geraten. Bitte machen Sie dem dafür verantwortlichen Redakteur nicht die Hölle heiß. Er wollte Ihnen den Beitrag doch nur als Serviceleistung anbieten. Gleiches hat sich nach meiner Erfahrung auch schon bei mehreren Zeitungen wiederholt.

Eine genauere Information zu Ihrer Rentensituation erhalten Sie in den Auskunfts- und Beratungsstel-len der Rententräger.

4 Antworten

KSCam 23.08.2008 | 13:53
fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an, dort steht drin, welche Rentenart wann mit welchem Abschlag möglich ist. Der Jahrgang 1951 hat m.E. keine Möglichkeit mit 60 eine abschlagsfreie Rente zu erhalten - insofern ist es klar, dass Sie keine Gesetzesgrundlage dafür finden (die Bildzeitung ist nicht das Bundesgesetzblatt)
Chrisam 23.08.2008 | 19:32
Um abschlagsfrei in Rente gehen zu können, müsste man vor dem 17. November 1950 geboren sein. Vorausgesetzt alle anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt. Das war dann wohl eine Zeitungsente.
Manfred49am 23.08.2008 | 18:56
Vielen Dank KSC, meine seriöse Tageszeitung hatte einen diesbezüglichen Beitrag veröffentlicht und somit mein Interesse geweckt. Freundliche Grüße
Manfred49am 23.08.2008 | 19:53
Auch Ihnen danke für die Antwort, Chris! Kann online tatsächlich nichts finden, was die Zeitungsinformation bestätigt. Werde mich direkt an die Zeitung wenden und mal nachfragen. Mal sehen, ob da eine qualifizierte Aussage gemacht werden kann. Bin wieder in diesem Forum falls ich tatsächlich eine fundierte Antwort erfahren habe. Freundliche Grüße
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