Hallo Frau Nass,
das Studium wird auf die 45 Jahre nicht angerechnet.
Grundsätzlich können Sie mit 63 mit Abschlägen in Rente gehen.
Ein Rentenabschlag kann ganz oder teilweise durch eine Beitragszahlung ausgeglichen werden.
Hallo Anna Nass,
da können Sie sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen Klavier spielen: Das lange Studium wird für die 45 Jahre nicht angerechnet.
Wenn sie die zu erwartenden Abschläge bei Renteneintritt mit 63 ausgleichen wollen, können Sie die entsprechenden Formulare zuschicken lassen oder im Internet runterladen und ausdrucken. Die füllen Sie aus, lassen das entsprechende Formular vom Arbeitgeber ausfüllen (eine Hochrechnung auf den noch zu erwartenden Verdienst) und schicken das an die Rentenversicherung. Nach gar nicht langer Zeit bekommen Sie eine genaue Berechnung der zu erwartenden Rente, der zu erwartenden Abschläge und des Betrags, der zum Ausgleich erforderlich ist. Dann können Sie überlegen, ob Sie diesen Betrag zahlen wollen oder sich für den Preis eine kleine vermietete Eigentumswohnung zulegen...
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