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Experten-Antwort

Früher in Rente - will auch gern was nachzahlen ...

von Anna Nass07.03.2017 | 14:26
1218 Ansichten
5 Antworten

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Was kann ich tun, damit mein langes Studium auf die "mindest 45 Jahre" angerechnet werden und ich dann nicht noch weniger Altersrente bekomme, weil ich schon mit 63 in Rente gehe? Da muss ich doch was nachzahlen, bin aber schon 60. Wie bekomme ich das hin?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Nass,

das Studium wird auf die 45 Jahre nicht angerechnet.

Grundsätzlich können Sie mit 63 mit Abschlägen in Rente gehen.

Ein Rentenabschlag kann ganz oder teilweise durch eine Beitragszahlung ausgeglichen werden.

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4 Antworten

SuchenundFragenam 07.03.2017 | 14:33
Hallo Anna Nass, da können Sie sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen Klavier spielen: Das lange Studium wird für die 45 Jahre nicht angerechnet. Wenn sie die zu erwartenden Abschläge bei Renteneintritt mit 63 ausgleichen wollen, können Sie die entsprechenden Formulare zuschicken lassen oder im Internet runterladen und ausdrucken. Die füllen Sie aus, lassen das entsprechende Formular vom Arbeitgeber ausfüllen (eine Hochrechnung auf den noch zu erwartenden Verdienst) und schicken das an die Rentenversicherung. Nach gar nicht langer Zeit bekommen Sie eine genaue Berechnung der zu erwartenden Rente, der zu erwartenden Abschläge und des Betrags, der zum Ausgleich erforderlich ist. Dann können Sie überlegen, ob Sie diesen Betrag zahlen wollen oder sich für den Preis eine kleine vermietete Eigentumswohnung zulegen...
KSCam 07.03.2017 | 16:50
1) Das mit dem "auf den Kopf stellen und mit den Füßen........" ist ein Sprichwort, was bedeutet: vergiss es! - weil wer lange studiert hat, nie im Leben auf 45 Jahre kommen kann, die man für die abschlagsfreie Rente braucht (Schul- und Studienzeiten zählen da einfach nicht mit. Da kann man gar nichts tun. 2) Um Abschläge auszugleichen könnten Sie Zahlungen leisten. für 100 € Abschlag ca. 20 000 - 25 000 €. Der Rat mit der ETW ist der, dass man statt des Abschlagsausgleich genausogut eine Wohnung kaufen könnte und die vermieten...... Jetzt kapiert?
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