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Früher Teilzeitarbeit; jetzt Vollzeit-Ü-Geld ?!

von Marion28.07.2009 | 15:34
1123 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag, ich beziehe seit Anfang diesen Jahres Ü-Geld. Ich habe zuletzt 19,25 Std. pro Woche für 1.024,28 € gearbeitet und habe ein Kind. Im Moment beziehe ich 445 € Ü-Geld. Von meiner Mitschülerin erfuhr ich, dass sie jetzt, obwohl sie in ihrem letzten Job auch Teilzeit gearbeitet hat, Ü-Geld bekommt, dass als Berechnungsgrundlage den vergleichbaren Lohn ihres Jobs aber als Vollzeit hat. Begründung: Die Hauptmaßnahme im bfw ist ja auch ein Vollzeitjob. Steht mir also mehr Geld zu? Wenn ja, ist es das Doppelte meines jetzigen Ü-Geldes, oder gibt es da bei der Berechung ihrendwelche Abstufungen? Ich muss das dringend wissen, da ich mir innerhalb kürzester eine Wohnung suchen muss, die bezahlt werden will. Vielen Dank im voraus. MfG Marion

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.07.2009 | 09:05

Hallo, Marion,

Die Regelung ist eindeutig:

Für die Ermittlung des tariflichen bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelts ist nicht von Bedeutung, in welchem zeitlichen Umfang (Teilzeit- oder Ganztagstätigkeit) die zuletzt ausgeübte Tätigkeit verrichtet wurde. Das Übergangsgeld ist aus dem - vollen - Tariflohn zu berechnen.

Bitte wenden Sie sich umgehend (schriftlich) an Ihren Rentenversicherungsträger und beantragen eine Neuberechung / Überprüfung des Übergangsgeldbescheides. Sie können auch gleichzeitig ggf. eine Vorschusszahlung beantragen.

5 Antworten

Nixam 28.07.2009 | 19:39
Sie haben Anspruch auf ein Vollzeit-Übergangsgeld. Bitte schreiben Sie Ihren RV-Träger an und verlangen Sie eine Übergangsgeldberechnung nach dem Vollzeit-Tarif-Entgelt. Nix
Marionam 28.07.2009 | 19:56
Sehr geehrte/r Frau/Herr Nix, vielen Dank für Ihre Antwort; jetzt bin ich schonmal "teil"erleichtert. Vielleicht könnten Sie mir (vor der Berechnung der rvb) eine Antwort darauf geben, ob das Übergangsgeld sich auf das Doppelte beläuft weil ich halbtags gearbeitet habe, oder wird das, je höher das Einkommen, nicht linear, sondern stufenweise berechnet. Ich lasse auf jeden Fall eine neue Berechnung durchführen. Bis zum Resultat dauert es aber ein paar Wochen und ich müsste wissen, wieviel Geld ich bekomme, da ich mir schnellstens eine Wohnung suchen muss etc. also ein Notfall. Sonst wäre ich nicht so penetrant..... Danke nochmal für Ihre Hilfe, Marion
Nixam 29.07.2009 | 07:03
Das Übergangsgeld muss doppelt so hoch sein. Abstufungen gibt es nicht. Nix
Marionam 29.07.2009 | 12:46
Sehr geehrter Experte, vielen Dank für Ihre Antwort. Dann hoffe ich mal, dass sich das Ü-Geld verdoppelt ?! Mit freundlichen Grüßen Marion
Marionam 29.07.2009 | 12:36
Hallo Frau/Herr Nix, vielen Dank für Ihre Beantwortung. Wenn es denn so ist, bin ich jede Menge Sorgen los! Ich wünsche Ihnen einen sonnigen Tag und (das wichtigste) Gesundheit. Mit freundlichen Grüßen Marion
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