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Experten-Antwort

frühere rente

von Bella Block20.06.2016 | 20:09
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5 Antworten

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Kann ich wegen betriebsbedingten Kündigungen in der Firma frühere in die Rente gehen? Es fehlen 5 Jahre bei mir. MfG Bella

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bella Block,

alleine aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung können Sie nicht früher eine Rente in Anspruch nehmen.

Bezüglich der verschiedenen Rentenansprüche sollten Sie in Ihre letzte Rentenauskunft schauen. Dort ist aufgeführt, wann Sie welche Rente in Anspruch nehmen können. Sollte Ihnen keine Rentenauskunft vorliegen, so können Sie diese bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.

Zusätzlich können Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder einem Versicherungsamt individuell beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

W*lfgangam 20.06.2016 | 20:22
Hallo Bella Block, eine betriebsbedingte Kündigung ersetzt nicht die Voraussetzungen für einen vorzeitigen Altersrentenbeginn / Näheres steht in Ihrer letzten Rentenauskunft drin - wenn Sie deswegen in Depressionen verfallen, können Sie einen EM-Rentenantrag versuchen ;-) Wählen Sie einfach den Gang in die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt und Sie werden über die möglichen Optionen aufgeklärt - auch was diese '5 Jahre' bedeuten ...möglicherweise meinen Sie die 45 Jahre, was grundsätzlich keine Option gegen die Rente mit 63 und Abschlag wäre, wegen des Abschlags ohne Einkommen auf eine spätere Altersrente zu warten. Gruß w.
Bella Blockam 20.06.2016 | 20:38
Hallo Wolfgang, Ich bin 61 Jahre alt und kann 2021 in die Rente gehen. Gruß Bella
W*lfgangam 20.06.2016 | 20:54
Hallo Bella Block, demnach planten Sie bisher mit der Regelaltersrente - richtig? Bereits mit nur 35 Jahren Versicherungszeiten können Sie mit 63 in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen (hat allerdings einen Abschlag von 9,6 %). Mit 63 + 6 Mon. wäre die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich, wenn sie 45 Jahre erreichen - und die Alo-Zeiten aus betriebsbedingter Kündigung könnten da mitzählen – so lange reicht allerdings das Alo-Geld nicht. Ob sich allerdings eine Verschiebung des Rentenbeginns 63/mit Abschlag auf 63 + 6/ohne Abschlag rechnet, muss näher berechnet werden - und auch/besonders, wie Sie diese Zeit 'überbrücken' könnten, ohne zusätzliche finanzielle Ausgaben/freiwillige Krankenversicherung z. B. und ggf. Verzicht auf schon mögliche Betriebsrentenansprüche. Sie sehen, es ist nicht so ganz einfach, ohne Kenntnisse Ihrer indiviuellen Situation einen abschließenden Rat zu geben - zumindest hier nicht, wie gesagt, wählen Sie daher die Hilfemöglichkeiten vor Ort. Gruß w.
Bella Blockam 20.06.2016 | 21:25
Vielen Dank ! Bella
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