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früheste Möglichkeit zur Antragstellung zur Rente für besonders langjährig Versicherte

von klaresicht19.02.2019 | 08:17
287 Ansichten
4 Antworten

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Guten Morgen, ich werde im März 63 und kann laut letztem Versicherungsverlauf am 01.12.2019 die Rente für besonders langjährig Versicherter in Anspruch nehmen. Nun zur Frage: Ist die Antragstellung z.B. im Monat April zu früh oder problemlos möglich ?

4 Antworten

santanderam 19.02.2019 | 08:42
Zunächst sollte eine Kontenklärung durchgeführt werden. Ist das Konto geklärt reicht Rentenantrag September / Oktober allemal.
Mitleseram 19.02.2019 | 09:18
Unter der Voraussetzung, dass das Konto bereits geklärt ist und der Rentenantragsteller einer Hochrechnung der letzten drei Monate vor dem Rentenbeginn zustimmt, empfiehlt sich eine Rentenantragstellung ca. drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Soll hingegen die echte Meldung zum Beschäftigungsende abgewartet werden, ist eine vorherige Antragstellung relativ sinnlos, weil diese nur eine unproduktive längere Laufzeit verursacht. Auf deutsch: der Antrag kann wegen einer zu frühen Antragstellung nicht erledigt werden. Gleiches gilt, wenn ein Antrag z.B. sechs Monate vor dem Rentenbeginn gestellt werden soll. Das bringt überhaupt nichts.
-am 19.02.2019 | 09:54
Hallo klaresicht, wie meine Vorredner bereits erläutert haben, ist eine Antragstellung ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn ausreichend. Sind Ihre Versicherungszeiten vollständig gespeichert bzw. haben Sie bereits eine sogenannte Kontenklärung durchführen lassen? Wenn nein, wäre dies etwas, was Sie aktuell - vor einer Rentenantragstellung - in Angriff nehmen sollten.
DRVam 19.02.2019 | 09:27
Sollten Sie noch im Arbeitsverhältnis stehen, kann die Rente frühestens 3 Monate vor Rentenbeginn berechnet werden, eine vorherige Antragstellung führt daher i.d.R. nicht zu einem früheren Rentenbescheid und ist daher nicht zielführend. Eine Antragstellung mehr als 6 Monate vor Rentenbeginn ist zwar möglich, wird aber von einigen Rententrägern (z.B. aus statistischen Gründen) nicht gern gesehen. Es soll sogar Rententräger geben, die bei einer derartig frühen Antragstellung einen ablehnendere Bescheid erteilen und auf einen späteren Zeitpunkt der Antragstellung verweisen. Fazit: Eine Antragstellung 3-4 Monate vor Beginn einer Altersrente ist ausreichend.
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