Hallo loretta,
für Sie würde eine Altersrente für Frauen mit frühestem Rentenbeginn ab 01.03.2008 mit 18% Abschlag in Frage kommen.
Die Rente kann auf Antrag gezahlt werden, wenn die Mindestversicherungszeit von 15 Jahren erfüllt ist und nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung vorliegen ( hierzu zählen z.B. auch die Kindererziehungszeiten ).
Außerdem sind vor Vollendung des 65. Lebensjahres bestimmte Hinzuverdienstgrenzen zu beachten.
Sollten Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ( mind.50% ) sein und die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllt haben , käme für Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 01.03.2008 mit 10,8% Abschlag in Betracht (kein Abschlag bei Schwerbehinderung vor dem 16.11.2000).
mfG
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