Hallo Bernd,
wer am 16.11.2000 bereits das 50. Lebensjahr vollendet hatte und zu diesem Zeitpunkt auch schwerbehindert war (mindestens 50%), kann schon nach Vollendung des 60. JLebensjahres in die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Bei Ihnen scheitert der Renteneintritt jedoch an der nicht erfüllten Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten.
Da nicht bekannt ist wie viele Monate Ihnen fehlen, sollten Sie sich möglichst bald in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung erkundigen.
Möglich wäre es, freiwillige Beiträge rückwirkend ab Januar 2010 zu entrichten, sofern dieser Zeitraum nicht bereits mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt ist.
Falls nur wenige Monate fehlen und diese im Rahmen der freiwilligen Beitragszahlung für die vergangenen Monate entrichtet werden, wäre die abschlagsfreie Rente dann sofort möglich.