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Experten-Antwort

Frühester Rentenbeginn bei Schwerbehinderung ohne erfüllte Wartezeit

von Bernd06.10.2010 | 19:27
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4 Antworten

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Ich bin seit 1977 zu 50% schwerbehindert. Laut Rentenauskunft habe ich die Wartezeit von 35 Jahren nicht ganz erfüllt. Die Regelaltersgrenze ist am 17.09.2013 erreicht. Wann wäre mein frühestmöglicher Rentenbeginn mit bzw. ohne Abschlag. Im Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner wird mir der 01.08.2011 ohne Abschlag angezeigt ( ich bin im Juli 1948 geboren). Im voraus vielen Dank. Mfg Bernd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd,

wer am 16.11.2000 bereits das 50. Lebensjahr vollendet hatte und zu diesem Zeitpunkt auch schwerbehindert war (mindestens 50%), kann schon nach Vollendung des 60. JLebensjahres in die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen. Bei Ihnen scheitert der Renteneintritt jedoch an der nicht erfüllten Wartezeit von 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten.

Da nicht bekannt ist wie viele Monate Ihnen fehlen, sollten Sie sich möglichst bald in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung erkundigen.

Möglich wäre es, freiwillige Beiträge rückwirkend ab Januar 2010 zu entrichten, sofern dieser Zeitraum nicht bereits mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt ist.

Falls nur wenige Monate fehlen und diese im Rahmen der freiwilligen Beitragszahlung für die vergangenen Monate entrichtet werden, wäre die abschlagsfreie Rente dann sofort möglich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

oder soam 06.10.2010 | 20:23
Sie sind am 18.07.1948 geboren und waren zum Stichtag 16.11.2000 bereits schwerbehindert - soweit so gut. Wieviele Monate fehlen Ihnen denn für die Wartezeit der 35 Jahre (420 Monate) - und ggf.: warum? Keine Möglichkeit zum Einzahlen (freiwillig) gehabt? Keine Möglichkeit zur versicherten Beschäftigung - ggf. Minijob mit Aufstockung? Oder selbständig und ohnehin keinen vorzeitigen Rentenbeginn gewünscht?! Wenn 35 Jahre nicht vorliegen kann evtl. noch die AR wegen Arbeitslosigkeit, nach Altersteilzeit (Beschäftigung?!) oder als Frau vorliegen. Sonst bleibt nur die Regelaltersrente zum 01.10.2013 - da hilft das geschützte Vertrauen wegen Schwerbehinderung leider nicht weiter!
CDU-Wirtschaftsflügelam 06.10.2010 | 20:33
Bitte nicht auf eine zu frühe Rente hoffen. Arbeiten Sie lieber gleich bis 70. Ihnen wird ja nichts weggenommen. Sie bekommen ja weitere wertvolle rentensteigernde Beitragszeiten hinzu.
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