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frühester Rentenbeginn nach Arbeitslosigkeit

von mazi10029.10.2009 | 20:58
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5 Antworten

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Liebe Experten, mein Mann wird nach Beendigung der Kündigungsfrist zum 01.06.2010 arbeitslos und wird im Juni 2010 59 Jahre. Zu dem Zeitpunkt hat er durchgängig 41 Jahre gearbeitet, plus 24 Monate ALG I. Ab wann beginnt sein Rentenanspruch mit wieviel Prozent Abschlag?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Mazi100,

Ihr Mann ist also Jahrgang 1951. Sofern keine Schwerbehinderung vorliegt, kann er frühestens mit 63 Jahren vorzeitig Altersrente beziehen. Folgende Rentenarten kommen in Frage:

- Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab 63 mit 7,2 % Abschlag (dafür müssen nach dem Lebensalter von 58,5 Jahren mindestens 52 Wochen Arbeitslosigkeit vorliegen)

- Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 mit 8,7 % Abschlag, wenn die o.g. Voraussetzung nicht erfüllt sein sollte.

Fordern Sie doch einfach mal eine ausfürhliche Rentenauskunft an - dort werden auch die möglichen Altersgrenzen genannt. Sie könne sich aber auch persönlich in einer unserer A+B-Stellen beraten lassen.

4 Antworten

Öhaam 30.10.2009 | 07:39
ohne Schwerbehinderung, ohne Geschlechtsumwandlung oder ohne Vertrauensschutz für AR (bei Jg. 1951) - mit 63 und 7,2% AR nach ALO oder (nach Wahl) mit 63 und 8,7% AR für langj.Versicherte!
Peteram 30.10.2009 | 08:01
mazi100am 03.11.2009 | 10:09
Vielen Dank für die rasche Antwort.
mazi100am 03.11.2009 | 10:12
Vielen Dank. Ich habe zwischenzeitlich einen Termin bei der Rentenberatung für nächste Woche vereinbart. Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist der Vertrauensschutz. Mein Mann hatte vor 6 Jahren Alterszeit vereinbart, die im Juli diesen Jahres begonnen hatte und sollte 5 Jahre bis 63 Jahre laufen. (Nach Aussage des Arbeitgebers konnte er die ATZ mit Kündigung beenden, weil die Vereinbsrung nicht durch die Arbeitsagentur subventioniert war.) Hat mein Mann dennoch einen Vertrauensschutz? Vielen Dank im Voraus.
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