Guten Morgen Wolfgang,
der Antwort von KSC ist nichts hinzuzufügen.
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Guten Morgen Wolfgang,
der Antwort von KSC ist nichts hinzuzufügen.
Wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen erfüllen (nachzulesen im "Lexikon" unter A wie Altersrente) können Sie mit 60 Jahren und 18% Abschlag gehen!
Der frühestmögliche Zeitpunkt - für eine vorzeitige Altersrente - ist bei der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen das Lebensalter von 60 Jahren und 11 Monaten. Dann wären auch noch 10,8 % Abschläge zu berücksichtigen.
Von dieser Anhebung der Altersgrenze wären Sie dann nicht betroffen, wenn Sie nachweislich bis Ende 12/2006 mit Ihrem Arbeitgeber eine enstpr. Altersteilzeitvereinbarung unterzeichnet haben.
Was schwer zu realisieren gewesen sein dürfte, zumal die ATZ Förderleistungen für den Arbeitgeber ab Beginn der ATZ 01/2010 nicht mehr gewährt werden.....
Unterstellt, Sie genießen also für keine (vorzeitige) Altersrente einen Vertrauensschutz, so können Sie bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren die Altersrente für lngjährig Versicherte mit 63 Jahren und 10,5 % Abschlag beanspruchen.
Die Regelaltersnete können Sie erst ab 65 Jahren und 11 Monaten beziehen - ob die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits ab 65 erfüllt sind, kann online nicht ebgeklärt werden.
Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen können Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung jederzeit beanspruchen. bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr sind hierbei noch 10,8 % Abschlag zu berücksichtigen.
Was den Abschlag und ein auch Ihnen evtl. aus Mai 2006 bekanntes BSG Urteil angeht, hierzu nur so viel: Der 4. Senat des BSG hatte sich damit ausschließlich mit der Fallkonstelllation "Bezug einer EM Rente vor dem 60. Lebensjahr mit Rentenende vor 60 (also befristete Zeitrente)" beschäftigt. Der Abschlag für Dauerrenten, die vor 60 beginnen und darüber hinaus laufen, wurde indes noch von keinem BSG Senat in Frage gestellt.....
Außerdem darf man dabei die Bewertung der sogen. Zurechnungszeit vergessen , was man Ihnen aber alles konkret in einer Auskunfts und Beratungsstelle erläutern kann.
MfG
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