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frühestmöglicher Rentenantritt mit Abschlägen

von Wolfgang20.03.2007 | 15:40
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6 Antworten

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Ich bin am 06.03.1949 geboren, männlich und habe bisher 42 Beitragsjahre.Ich möchte zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Rente gehen und dies auch mit Rentenabschlägen (0,3% pro Monat).Ab welchem Datum könnte ich nach heutigem Stand Altersrente für langjährige Versicherte beziehen ? Vielen Dank !

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Morgen Wolfgang,

der Antwort von KSC ist nichts hinzuzufügen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen für die Altersrente für Frauen erfüllen (nachzulesen im "Lexikon" unter A wie Altersrente) können Sie mit 60 Jahren und 18% Abschlag gehen!

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Der frühestmögliche Zeitpunkt - für eine vorzeitige Altersrente - ist bei der Altersrente für Schwerbehinderte Menschen das Lebensalter von 60 Jahren und 11 Monaten. Dann wären auch noch 10,8 % Abschläge zu berücksichtigen.

Von dieser Anhebung der Altersgrenze wären Sie dann nicht betroffen, wenn Sie nachweislich bis Ende 12/2006 mit Ihrem Arbeitgeber eine enstpr. Altersteilzeitvereinbarung unterzeichnet haben.

Was schwer zu realisieren gewesen sein dürfte, zumal die ATZ Förderleistungen für den Arbeitgeber ab Beginn der ATZ 01/2010 nicht mehr gewährt werden.....

Unterstellt, Sie genießen also für keine (vorzeitige) Altersrente einen Vertrauensschutz, so können Sie bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren die Altersrente für lngjährig Versicherte mit 63 Jahren und 10,5 % Abschlag beanspruchen.

Die Regelaltersnete können Sie erst ab 65 Jahren und 11 Monaten beziehen - ob die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bereits ab 65 erfüllt sind, kann online nicht ebgeklärt werden.

Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen können Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung jederzeit beanspruchen. bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr sind hierbei noch 10,8 % Abschlag zu berücksichtigen.

Was den Abschlag und ein auch Ihnen evtl. aus Mai 2006 bekanntes BSG Urteil angeht, hierzu nur so viel: Der 4. Senat des BSG hatte sich damit ausschließlich mit der Fallkonstelllation "Bezug einer EM Rente vor dem 60. Lebensjahr mit Rentenende vor 60 (also befristete Zeitrente)" beschäftigt. Der Abschlag für Dauerrenten, die vor 60 beginnen und darüber hinaus laufen, wurde indes noch von keinem BSG Senat in Frage gestellt.....

Außerdem darf man dabei die Bewertung der sogen. Zurechnungszeit vergessen , was man Ihnen aber alles konkret in einer Auskunfts und Beratungsstelle erläutern kann.

MfG

3 Antworten

KSCam 20.03.2007 | 19:07
vorausgesetzt die jüngst im Bundestag verabschiedeten Gesetze treten auch so in Kraft, wäre die AR für langjährig Versicherte für einen Mann, der nicht schwerbehindert ist, die früheste Alternative. Die wäre zum 01.04.2012 also mit 63 bei 8,1% Abschlag möglich.
Nadineam 21.03.2007 | 10:00
Ich bin Jahrgang1951, weiblich,30% behindert, Wann kann ich frühstmöglich (auch mit Abschlag) in Rente gehen?
Marikaam 17.08.2007 | 06:56
Ich bin am 30.07.1957 geboren und zu 50% schwerbehindert. Welches ist der frühestmögliche Zeitpunkt, um in Rente zu gehen? Mit welchen Abschlägen ist zu rechnen? Was wäre die Konsequenz,wenn ich aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme mit 55 in Rente gehen möchte. Mit welchen Abschlägen ist zu rechnen und welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
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