Sehr geehrter Herr Metha,
wie Sie bereits aus den vorangegangenen Beiträgen entnehmen konnten, wird heute im Bundestag über die gesetzlichen Neuregelungen zur Anhebung der Altersgrenzen beraten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist leider nicht möglich darüber hinausgehende Informationen bzw. nur Auskünfte nach gegenwärtigen gesetzlichen Regelungen zu erteilen.
Wenn Sie diesbezüglich eine verbindliche Auskunft haben möchten, empfiehlt es sich diese nach Verabschiedung des Gesetzes bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich anzufordern.
Mit freundlichem Gruß