Ihre Frage ist ziemlich allgemein formuliert. Man könnte vermuten, dass Sie die Hoffnung hegen, dass Krankheitszeiten vielleicht bei der Prüfung der Voraussetzung "mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge" angerechnet werden könnten.
Leider ist das nicht so.
Nach derzeitiger Rechtslage haben Frauen einen Anspruch auf Altersrente für Frauen, wenn sie
· vor dem 01.01.1952 geboren sind,
· das 60. Lebensjahr vollendet,
· nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für
eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und
· die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
Darüber hinaus sind die Hinzuverdienstgrenzen des § 34 Abs. 2 und 3 SGB 6 einzuhalten.
Wenn man Ihr Versicherungsleben kennt, kann man zu Ihrer Lage mehr sagen.
Wir empfehlen Ihnen daher, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.