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frühestmöglicher rentenbeginn

von regina23.10.2008 | 12:03
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7 Antworten

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Hallo, Ich bin 58 Jahre, habe mehr als 15 Beitragsjahre.Ab dem 40.Lebensjahr habe ich noch ca.6 Jahre gearbeitet. Wann ist mein frühestmöglicher Rentenbeginn? Ich hatte vor einem halben Jahr einen Schlaganfall,dessen Folgen mich noch länger belasten werden. Ändert dies obige Konstellation,was wäre dazu erforderlich?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ihre Frage ist ziemlich allgemein formuliert. Man könnte vermuten, dass Sie die Hoffnung hegen, dass Krankheitszeiten vielleicht bei der Prüfung der Voraussetzung "mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge" angerechnet werden könnten.

Leider ist das nicht so.

Nach derzeitiger Rechtslage haben Frauen einen Anspruch auf Altersrente für Frauen, wenn sie

· vor dem 01.01.1952 geboren sind,

· das 60. Lebensjahr vollendet,

· nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge für

eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und

· die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.

Darüber hinaus sind die Hinzuverdienstgrenzen des § 34 Abs. 2 und 3 SGB 6 einzuhalten.

Wenn man Ihr Versicherungsleben kennt, kann man zu Ihrer Lage mehr sagen.

Wir empfehlen Ihnen daher, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.

Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.

6 Antworten

Carolaam 23.10.2008 | 12:47
Hallo Regina, ích würde Ihnen raten, sich in der nächsten Beratungsstelle der DRV beraten zu lassen. Anhand Ihrer gemeldeten Zeiten, kann man genaue Auskünfte geben. Alles andere wäre raten u. vermuten. MfG
Schiko.am 23.10.2008 | 13:26
Dies schaut leider nicht gut aus für sie. Die altersrente mit 60 jahren bei 18% abschlag geht nicht, da sie nach dem 40. geburtstag 121 beitragsmonate nicht nachweisen kön- nen. Eine andere möglichkeit - da hier auch 15 jahre mindeszeit gelten- wäre die rente nach arbeitslosigkeit noch zu nennen, wenn sie nach 58 ½ jahren 52 monate arbeitslos nachweisen. Hier könnten sie mit 63 jahren bei 7,2 % abschlag rentnerin werden. Für die rentenarten schwerbehinderung und langjährig ver- sicherte sind ebenfalls 35 jahre mindestbeitragszeit notwendig. Mit 65 jahren und 4 monaten aber genügen schon 5 beitragsjahre und es fällt kein abschlag an für die altersrente, ein schlechter trost für sie. Immer natürlich die erwerbsminderungsrente wenn bestimmte voraussetzungen gegeben sind. Mit freundlichen Grüßen.
reginaam 23.10.2008 | 20:24
zur antwort schiko. aber die möglichkeit mit 63 +4monate besteht doch auch?? regina
Schiko.am 24.10.2008 | 09:45
Sind 35 jahre mindestbeitrags zeit erreicht, ist die rente mit 63 jahren bei 8,4 lebens- langen abschlägen möglich. Der 8,4 % abschlag a/ 0,30 % erklärt die differenz von 28 monaten zur rente ohne ab- schlag mit 65 jahren 4 monaten. MfG.
reginaam 26.10.2008 | 16:35
zu schiko vom23.10. hallo, besteht aber ggf. die Möglichkeit die fehlenden Beitragsmonate durch freiwillige Pflichtbeiträge zu kompensieren?Wenn ja , wie hoch wären diese
Schiko.am 26.10.2008 | 18:49
Dies geht so leider nicht. Freiwillige beiträge können auch keine pflichtbeiträge sein. Auch ich meine, sie sollten bei einer wirklichen be- ratungsstelle vorsprechen. MfG.
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