Hallo Sönke,
zum Verfahren bei Frühpensionierung von Beamten können wir als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung keine Aussage treffen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Dienstherrn.
Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden Sie bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt (15 Jahre als Angestellter) derzeit noch nicht geltend machen können - wie auch von den anderen Usern schon festgestellt.
Für eine vorzeitige Altersrente ist in der gesetzlichen Rentenversicherung eine bestimmte Mindestanzahl an rentenrechtlichen Zeiten erforderlich. Diese erfüllen Sie nicht.
Die Mindestversicherungszeit für die Regelaltersrente haben Sie erfüllt, diese können Sie bei Ihrem Geburtsjahr 1956 aber erst mit 65 Jahren und 10 Monaten abschlagefrei in Anspruch nehmen.
Eine frühere Inanspruchnahme - mit Abschlägen - ist nicht möglich.