Die entsprechenden Abschläge bei den verschiedenen Rentenarten sind vom Gesetzgeber vorgegeben worden.
Ob die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rentenzahlung ggf. doch vorliegen, sollte vom zuständigen Rentenversicherungsträger geprüft werden. Wir empfehlen daher, einen Beratungstermin zu vereinbaren.