Sofern der bestehende Rentenbescheid noch nicht bestandskräftig, d.h. die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann er zurückgezogen werden.
Gleichzeitig kann die Rente wegen Erwerbsminderung beantragt werden. Ob allerdings die Voraussetzungen für die EM-Rente gegeben sind, kann im Online-Forum nicht beantwortet werden - das richtet sich nach dem Gesundheitszustand.
Es könnte durchaus sein, dass Erwerbsminderung nicht vorliegt.
Das Recht, den Rentenantrag zurückzuziehen, könnte auch eingeschränkt sein, wenn Sie durch Agentur für Arbeit oder Krankenkasse zum ursprünglichen Rentenantrag aufgefordert wurden.
Hier scheint mir eine umgehende Einzelfallberatung bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung angezeigt (siehe Link Berautungsstellensuche)
Sofern der bestehende Rentenbescheid noch nicht bestandskräftig, d.h. die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann er zurückgezogen werden.
Gleichzeitig kann die Rente wegen Erwerbsminderung beantragt werden. Ob allerdings die Voraussetzungen für die EM-Rente gegeben sind, kann im Online-Forum nicht beantwortet werden - das richtet sich nach dem Gesundheitszustand.
Es könnte durchaus sein, dass Erwerbsminderung nicht vorliegt.
Das Recht, den Rentenantrag zurückzuziehen, könnte auch eingeschränkt sein, wenn Sie durch Agentur für Arbeit oder Krankenkasse zum ursprünglichen Rentenantrag aufgefordert wurden.
Hier scheint mir eine umgehende Einzelfallberatung bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung angezeigt (siehe Link Berautungsstellensuche)