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Frührente für geschiedenen Ehepartner

von DerSohnderMutter13.01.2007 | 16:05
2438 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur möglichen Rente meiner Mutter. Sie ist im Hartz 4 Programm und bekommt zur Zeit Grundsicherung sowie ein geringfügiges Gehalt. Sie wird in diesem Jahr 64 und wird wohl um die 650 – 700 Euro Rente bekommen. Sie ist geschieden und die Rentenansprüche wurden geteilt. Mein Vater bezieht schon seit 2 Jahren seinen Teil Altersrente. Ist es für meine Mutter nicht auch möglich den anderen Teil der Rente schon vor 65 zu beziehen, auch wenn Sie einen Abschlag hinnehmen muß ? Oder wäre es besser noch bis 65 zu warten. Mit freundlichen Grüßen SohnderMutter

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.01.2007 | 10:27

Ob Ihre Mutter die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, erfahren Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Hierbei spielt es jedoch keine Rolle, dass Ihr Vater bereits seine Altersrente bezieht.

2 Antworten

KSCam 13.01.2007 | 20:18
Ihre Mutter sollte eine Beratungsstelle der RV aufsuchen. Eine Altersrente wäre vor 65 möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen für die Rente ab 60 oder ab 63 vorliegen. Dazu läßt sich aus der Fragestellung nichts herauslesen.
Amadéam 14.01.2007 | 13:25
Mit 600 bis 700 Euro Rente wird Ihre Mutter wohl auch nach Vollendung des 65.Lj. auf die ergänzende Gewährung von Bedürftigkeitsleistungen angewiesen sein. Das „Kind“ heißt dann jedoch nicht mehr Arbeitslosengeld II (Hartz IV), sondern Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Sozialgesetzbuch). Ihre Mutter sollte beachten, dass ihr bei ALG II-Bezug ein wesentlich höherer Vermögensfreibetrag zusteht (z. B. angemessenes Auto = kein Problem), als bei der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (hier nur rund 2600 Euro). Es besteht also kein Grund, vorschnell Rente zu beantragen.
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