Hallo Zypern,
wenn Sie tatsächlich, wie Sie schreiben, seit 2007 weder in Deutschland noch im Ausland berufstätig waren, sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht erfüllt. Dafür müssten in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall mindestens für 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung vorliegen. Nach Ihren Angaben ist dies nicht der Fall.
Wenn Sie Jahrgang 1955 sind und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt haben, können Sie Ihre Altersrente ab 65 Jahren und 9 Monaten in Anspruch nehmen. Ein früherer Rentenbeginn ist dann möglich, wenn Sie mindestens 35 Jahre versicherungsrechtliche Zeiten zurückgelegt haben. Zu dieser Wartezeit zählen zum Beispiel auch Versicherungszeiten in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie in Staaten, mit denen ein zwischenstaatliches Abkommen über Soziale Sicherheit besteht. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie 35 Jahre Versicherungszeit zurückgelegt haben und damit schon früher deutsche Altersrente beantragen können, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen deutschen Versicherungsträger. Dieser kann Ihnen konkret AUskunft über Ihr Versicherungskonto geben. Zuständig ist entweder die DRV Baden-Württemberg in Stuttgart oder - falls Sie zuletzt bei der DRV Bund versichert waren - die DRV Bund in Berlin. Sie können alles von Zypern aus regeln. Auskunft über Ihr Versicherungskonto können Sie formlos per Post oder Email beim deutschen Versicherungsträger beantragen. Für die Rentenantragstellung können Sie sich an das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit, Abteilung für Sozialversicherungen, 7 Lord Byron Avenue, 1465 Nikosia wenden. Dort unterstützt man Sie bei der Antragstellung und leitet die Unterlagen an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Nähere Informationen sowie die Anschriften der deutschen Rentenversicherungsträger können Sie auch der Broschüre auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung "Meine Zeit in Zypern - Arbeit und Rente europaweit " entnehmen.