Sehr geehrter Erwin,
Sie gehören nicht zu dem Personenkreis für den der Vertrauensschutz gilt, weil Sie zum Stichtag 16.11.2000 nicht bereits 50 Jahre alt waren. Insofern können Sie zwar mit 60 in Rente aber dann auch mit dem Abschlag von 10.8%. Wenn also nach Ihrem bisherigen Leistungsfall keine Beiträge mehr liegen, würde eine Folgerente (Altersrente) nicht höher ausfallen als Ihre bisherige Rente.
Mit freundlichem Gruß