Im Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG) ist geregelt, dass Altersvorsorgeverträge, die nach dem 31.12.2011 abgeschlossen werden, frühestens ab Beginn des 62. Lebensjahres die Auszahlung garantieren müssen.
Die Zertifizierungskriterien werden also dahingehend geändert (bisher frühestens Beginn des 60. Lebensjahr) und dem späteren Rentenbeginn in der gesetzlichen Rente angepaßt.