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Experten-Antwort

Frühzeitiger Rentenantrag wegen gleichzeitigem Beginn der KVdR

von mho25.06.2021 | 18:57
539 Ansichten
4 Antworten

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Ich möchte meinen Antrag auf Altersrente so frühzeitig als möglich stellen, weil man - und das ist das Entscheidende - ab dem Zeitpunkt der Rentenantragsstellung in die Krankenversicherung der Rentner wechselt. Nachdem ich jahrelang in der gesetzlichen Krankenkasse mit ziemlich hohen Beiträgen freiwillig versichert war, sollte der Wechsel möglich bald erfolgen. Wie groß darf maximal die Zeitspanne zwischen Rentenbeantragung und Renteneintritt sein? Und wird der Eingang von der DRV an die Krankenkasse mitgeteilt? Gibt es gesetzliche Vorgaben?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mho,

zum Rentenantrag gehört die Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (Formular R0810). Hier sollten Sie angeben, wie und wo Sie bisher krankenversichert waren, damit die Krankenkasse prüfen kann, ob für Sie die Pflichtversicherung in der KVdR in Betracht kommt. Bei Aufnahme oder Eingang Ihres Antrages bestätigt der Rentenversicherungsträger das Antragsdatum und leitet die Meldung dann an die zuständige Krankenkasse weiter.

Informationen zur Versicherung von Rentenantragstellern können Sie dem Merkblatt "Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung" entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.html

Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse.

Informationen zur Rentenantragstellung finden Sie in der Broschüre "Ihr Rentenantrag - so geht's":

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/ihr_rentenantrag_so_gehts.html

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2 Antworten

Siehe daam 25.06.2021 | 21:06
So weit ich weiß, wechselt man nicht bereits bei Antragstellung in die KVdR. Die KV muss ja zunächst prüfen, ob die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind. Wenn dem so ist, sind Sie in der KVdR ab Rentenbeginn versichert. Davor ist man lediglich als Rentenantragsteller versichert. Ich meine mit einem eigenen Tarif. Jedenfalls nicht ganz so günstig wie in der späteren KVdR.
Siehe hieram 26.06.2021 | 00:36
Grundsätzlich können Sie bereits ab Rentenantragstellung Pflichtversichert in der KVdR werden. Bereits bei Rentenantrag wird von der KK überprüft, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, können Sie vorab dieser Broschüre detailliert entnehmen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Für Detailfragen steht Ihnen dann Ihre (bisherige) Krankenkasse zur Verfügung, die auch über die Beitragspflicht entscheidet. Die übliche Frist zur Rentenbeantragung liegt bei ca. 5-6 Monaten vor geplanten Renteneintritt.
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