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Experten-Antwort

Frühzeitiger Verrentung

von Danil21.05.2020 | 08:52
69 Ansichten
4 Antworten

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Laut meiner AV v.Januar 2000 ist Vertragende mit 65 Jahren eingetragen, mit dem neuen Altersrente Eintritt verlängert sich die Arbeitszeit bis 65 Jahren und 11 Monate, genau bis 30.11.2022 (Geburtstag 01.01.1957)darf mein AG mich jetzt zwangsweise ins Rente schicken? Danke für die Antwort und bleiben Sie gesund.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Danil,

da es sich hier um eine rein arbeitsrechtliche Frage handelt bitte ich Sie um Verständnis, dass ich sie nicht beantworten kann. Vielleicht wenden Sie sich - wie von Student vorgeschlagen – an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Sofern Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können Sie auch dort nachfragen oder ggf. auch bei Ihrem Betriebsrat, sofern vorhanden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Studentam 21.05.2020 | 10:51
Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Zum Hinweis, das Bundesarbeitsgericht hat in 2 Grundsatzurteilen 2015 und 2016 abschließend zu solchen Klauseln in Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen Stellung genommen. Für Arbeitsverträge sagt es: "Bestimmt ein Arbeitsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, so ist diese Abrede als Befristung auf den Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze für den Bezug einer Rente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszulegen." Weiterhin kann kein Arbeitgeber jemanden zu einem Rentenantrag zwingen, hier geht es alleinig um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ob und wann Sie einen Antrag auf Altersrente stellen ist davon völlig unabhängig und bleibt Ihnen überlassen. Wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht klären Sie bitte in einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt.
Lumpiam 21.05.2020 | 12:42
Warum überhaupt eine Alterszahl benannt wird, dass Renteneintrittsalter kann sich immer verändern. Statt da geschrieben wird:endet bei Bezug einer gesetzlichen Rente. Dann ist es für alle geregelt, egal ob SB-Rente oder normale Rente. Über etwaige Rentenabsichten ist der Arbeitgeber eh beizeiten zu unterrichten.
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