Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Frw ./. Pflichtbeiträge

von Harrybaz20.06.2008 | 18:40
989 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
wenn man die Wahl zwischen beiden Arten hat und die Mindestbeiträge sind gleich (knapp unter € 80), warum bietet man beides an oder anders gefragt, ist man dumm, wenn man die "bessere" Version zu gleichen Beiträgen nicht nimmt - ich denke hier später mal an 8/10?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Harrybaz,

leider können wir Ihre Anfrage ohne weitere Informationen nicht umfassend beantworten. Wir empfehlen Ihnen sich konkret an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.

3 Antworten

???am 20.06.2008 | 19:33
Die Zahlung von freiwilligen Beiträge können Sie jederzeit einstellen, Pflichtbeiträge müssen Sie zahlen, auch wenn Sie vieleicht gerade knapp bei Kasse sind. Tun Sie das nicht, kommen Verzugszinsen dazu. Gerade bei dem Start in die Selbständigkeit kann das hart sein.
Harrybazam 21.06.2008 | 07:50
ja das ist klar, aber die Untergrenze der Pflichtbeiträge liegt analog zu den der frw. beiträge - also bei ca 80 €. Kann ich mich für diese Unergrenze verpflichten oder wird ermittelt, ob ich überhaupt Gewinn erziele oder wozu gibt es diese Untergrenze? Denke auch an später, wenn ich evtl. mit 60 in AR gehe wegen ARbeitslosigkeit, dann feheln doch Pflichtbeiträge oder nicht?
KSCam 21.06.2008 | 11:02
letztendlich ist dieses Thema sehr komplex und deshalb wäre es sinnvoll die Frage und alles was daran hängt im personlichen Gespräch zu klären. Online alles darzustellen, ist schwierig und führt wieder zu Rückfragen ich mache das am Wochenende sicher nicht:-). Bei der Arbeitslosenbedingung 8 in 10 helfen freiwillige Beiträge gar nicht weiter. Für einen EM Schutz kommt es darauf an, was ein versicherungspflichtiger Selbständiger zahlen muss, ist wieder ein eigenes Thema (um genau 79,60 € zu zahlen, müsste er einen Gewinn von genau 400 € haben). Freiwillige Beiträge kann man beliebig beenden oder ändern, Pflichtbeiträge nicht. Es hängt alles vom Einzelfall ab.....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026