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Experten-Antwort

FSJ - Freiwilliges Soziales Jahr - Anrechnung bei der Rente

von Hanna13.02.2023 | 00:28
1667 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe meinen ersten Versicherungsverlauf von der deutschen Rentenversicherung erhalten. Ich wundere mich, dass mein FSJ - Freiwilliges Soziales Jahr - als normale Beitragszeit dort eingetragen ist. Muss dort nicht ein Zusatz wie bei der Berufsausbildung stehen? Das FSJ müsste doch eine besondere Anrechnungszeit darstellen, oder?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hanna,

Zeiten des FSJ gehören nicht zu den Zeiten der Berufsausbildung im Sinne des § 54 Abs. 3 SGB VI.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hanna,

die Entscheidung ein FSJ zu machen ist immer persönlicher Natur. Aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht gibt es da sicherlich Luft nach oben. Die Rentenversicherungsträger können nur das geltende Recht anwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Oskaram 13.02.2023 | 01:02
Leider nein, das gilt nur für tatsächliche Ausbildungen, früher auch Lehre genannt. Nur für diese Zeiten gilt eine rentenrechliche Besserstellung der gezahlten Beiträge. Das kann für ein Jahr schon mal 20 bis 25 Euro ausmachen. FSJ oder Bufdi Zeiten werden zwar als Pflichtbeitragszeiten bei der Rente berücksichtigt, aber für die Rentenhöhe wirkt sich das nur marginal aus. Der Experte wird mit Sicherheit die genaue Summe der paar Euro für ein Jahr FSJ zumeist auf Basis von wenigen Euros Monatsvetdienst nennen können Und wenn's ganz unglücklich läuft und man schon in frühen Jahren eine Krankheitsrente beziehen muss, weil man nicht mehr arbeiten kann, wirkt sich diese Zeit unter Umständen sogar negativ auf die Rentenhöhe aus. Denn dadurch verringert sich der Wert der Zurechnungszeit. Im Regelfall ist bei vielen Abiturienten das FSJ der erste Pflichtbeitrag. Genau so ungünstig können sich versicherungspflichtige Minijobs auswirken. Sind zwar Ausnahmefälle aber der Spruch jede Beitragszahlung lohnt sich, ist manchmal mit Vorsicht zu genießen.
Hannaam 13.02.2023 | 13:37
Hallo Oskar, vielen Dank für deine gute Antwort mit der ich übereinstimme. Im Grunde hat die deutsche Rentenversicherung deine Aussagen ebenfalls bestätigt. Aus rentenrechtlicher Sicht und meinen privaten Erfahrungen, kann ich jedem nur abraten ein FSJ zu machen. Wer sich, wie ich, für einen sozialen Beruf entscheidet, sollte gleich eine Ausbildung machen. Ich sehe täglich Menschen, zum Teil in meinem Alter, die schwer erkrankt sind. Daher würde ich sagen, es gibt so viele Fälle, dass man nicht mehr von bedauerlichen Einzelfällen reden kann.
Hannaam 14.02.2023 | 14:34
Hallo, Das stimmt leider. Trotzdem sollte sich die deutsche Rentenversicherung dafür einsetzen, das dieses Gesetz geändert wird. Vielen Dank für die Antwort und den guten Service auf dieser Seite
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