Hallo Hanna,
Zeiten des FSJ gehören nicht zu den Zeiten der Berufsausbildung im Sinne des § 54 Abs. 3 SGB VI.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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Hallo Hanna,
Zeiten des FSJ gehören nicht zu den Zeiten der Berufsausbildung im Sinne des § 54 Abs. 3 SGB VI.
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Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Hanna,
die Entscheidung ein FSJ zu machen ist immer persönlicher Natur. Aus rentenversicherungsrechtlicher Sicht gibt es da sicherlich Luft nach oben. Die Rentenversicherungsträger können nur das geltende Recht anwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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