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Experten-Antwort

G0100 / G0110 / G0600 / G0115

von K16.08.2016 | 16:41
6743 Ansichten
32 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Krankenkasse hat mir einen Brief geschickt mit den oben genannten Anträgen. Im Brief steht. Sie sind seit dem X X X arbeitsunfäig erkrankt. Infolge der fortgeschrittenen Dauer der AU wird diese auch durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung begleitet. Ihr behandelnder Arzt XXX bestätigt aktuell die weitere Arbeitsunfähigkeit. Zur wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit und somit auch zur Sicherstellung der Erwerbsfähigkeit empfiehlt der MDK die Einleitung von medizinischen Rehabilationsmaßnahmen. Der MDK sieht in einer stationären Rehabilationsmaßnahme einen geeigneten Weg, ihre gesundheitlichen Interessen zu sichern. In der Anlage erhalten Sie deshalb die entsprechenden Antragsvordrucke. lassen Sie den Arteil vom Arzt bestätigen. Im Anschluss daran geben Sie bitte die vollständigen Unterlagen an uns zurück. Eine Erledigung haben wir uns bis zum 18.08.16 vorgemerkt. Im Zusammenhang kommen wir nicht umhin, Sie auch auf Ihre Mitwirkungspflicht, sowie den Folgen einer fehlenden Mitwirkung(Versagen von Krankengeld) gemäß Sozialgesetzbuch Eins (§60ff SBGI) Jetzt zu meiner Frage: habe ich dafür nicht 10Wochen Zeit ?(Krankenkasse sagt, lt. Telefon NEIN) 2. Des Weiteren ist auf dem Antrag G0100, bei der Frage"har die gesetztliche Krankenkasse...schriftlich aufgefordert, diesen Antrag zu stellen" bereits bei NEIN, ein Kreuz mit Kuli gemacht.(verstehe ich nicht, die Krankenkasse hat es mir doch geschickt) auch bei der ersten Frage, ist bereits ein Kreuz gesetzt bei "Stationär" 3. Muss ich es an die Krankenkasse zurück schicken, oder reucht es wenn ich es direkt bei der Rentenversicherung abgebe. Vielen Dank !!! Bin etwas verzweifelt, bekomme auch immer anrufe von der KK und bin auf einen besserungsweg, aber die KK wirft mich immer zurück

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "K",

an dieser Stelle möchte ich nochmals aus Expertensicht auf Ihre Fragen eingehen.

1. Habe ich dafür nicht 10 Wochen Zeit?

Gemäß § 51 Absatz 1 SGB V kann die Krankenkasse Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der der Versicherte einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben.

Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt gemäß § 51 Absatz 3 SGB V der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.

Laut Ihrer Schilderung wird Ihnen eine Frist bis zum 18.08.2016 gesetzt. Ob bei dieser Fristsetzung die Dauer von 10 Wochen eingehalten wurde, kann von hieraus nicht beurteilt werden. Außerdem sollte Ihre Krankenkasse über die Aufforderung zur Reha-Antragstellung und die damit verbundenen Regelungen und Konsequenzen aus § 51 SGB V hinweisen.

Insoweit ist die telefonische Auskunft der Krankenkasse (habe ich dafür nicht 10 Wochen Zeit - NEIN) definitiv nicht korrekt.

2. bereits angekreuzte Felder im mitgesandten G0100

Grundsätzlich gilt, dass ein Antrag eine Willenserklärung des Versicherten ist und er alle Angaben wahrheitsgemäß in eigener Person (sofern seinerseits keine Bevollmächtigung einer dritten Person zur Antragstellung erfolgt ist) vorzunehmen hat. Insoweit ist es nicht zulässig, dass die Krankenkasse hier bereits eine Vorauswahl - insbesondere im Hinblick auf die Durchführungsart von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - vornimmt. Die Krankenkasse kann Sie zwar auffordern einen Reha-Antrag zu stellen, doch es obliegt Ihrer freien Entscheidung, welche Leistung zur Teilhabe Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger mit dem G0100 beantragen.

In Anbetracht des Schreibens Ihrer Krankenkasse wundert mich jedoch das bereits angekreuzte Feld "Nein" bei der Frage, ob Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden. Einerseits erweckt das Schreiben der Krankenkasse schon den Eindruck einer Aufforderung zur Antragstellung nach § 51 SGB V und nun wird seitens der Krankenkasse im mitgesandten G0100 die Aussage getroffen, dass eine Aufforderung nicht erfolgt ist. Wenn dem so ist, dann müssen Sie überhaupt keinen Reha-Antrag stellen. Dann liegt es ganz allein in Ihrem Ermessen.

3. Muss ich den Antrag an die Krankenkasse zurückschicken oder reicht es, wenn ich es direkt bei der Rentenversicherung abgebe?

Die Antragstellung hat grundsätzlich gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu erfolgen. Jetzt ist es aber so, dass zum Reha-Antrag auch ein AUD-Beleg gehört, der durch die Krankenkasse ausgefüllt und dem Reha-Antrag beigefügt wird. Insofern wäre es schon sinnvoll, wenn Sie mit dem ausgefüllten Antrag zur Krankenkasse gehen und dort den AUD-Beleg beifügen lassen. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Der Rentenversicherungsträger würde den AUD-Beleg auch von den Krankenkassen nachfordern, sofern dieser nicht beigefügt ist.

4. Wenn der Antrag bewilligt wird und ich arbeite wieder, muss ich dann teilnehmen.

Nein! Sollten Sie sich bereits wieder im Arbeitsprozess befinden und kein Krankengeld mehr von Ihrer Krankenkasse beziehen (möglich, wenn Sie an einer stufenweisen Wiedereingliederung zu Lasten der Krankenkasse teilnehmen und nur stundenweise Ihre Arbeit wieder aufgenommen haben) entfällt die Einschränkung des Dispositionsrechts nach § 51 SGB V.

Erläuterung:

Wenn die Krankenkasse nach § 51 SGB V zur Reha-Antragstellung auffordert haben die Versicherten nur ein eingeschränktes Dispositionsrecht. Das bedeutet, dass die Versicherten unter anderem den Antrag nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen, auf bewilligte Teilhabeleistungen verzichten oder den Beginn der Leistung nach hinten verschieben können.

Sollten Sie während des laufenden Reha-Verfahrens jedoch Ihre Arbeit in ganzheitlichem Umfang wieder aufnehmen und kein Krankengeld mehr beziehen, fällt diese Einschränkung des Dispositionsrechts nach § 51 SGB V weg und Sie können jederzeit auf die bewilligte Reha-Leistung verzichten.

Fazit/Rat:

Konfrontieren Sie Ihre Krankenkasse mit den nunmehr gewonnenen Erkenntnissen. Wenn es eine Aufforderung zur Reha-Antragstellung nach § 51 SGB V sein soll, dann muss das für Sie auch erkennbar sein und die Frist von 10 Wochen ist entweder als absolute Frist mit Datum oder als Zeitraum von 10 Wochen nach Zugang des Schreibens bei Ihnen direkt in der Aufforderung durch die Krankenkasse zu vermerken. Auch sollten Ihnen durch die Krankenkasse im Aufforderungsschreiben die möglichen Konsequenzen bei Unterlassung der Antragstellung dargelegt werden, da diese ansonsten aufgrund fehlender oder fehlerhafter Aufklärung nicht rechtskräftig werden können.

Stellen Sie nicht einfach so einen Reha-Antrag (auch nicht bis zum 18.08.2016, wenn dies nicht der Ablauf der 10 Wochenfrist ist), weil die Krankenkasse auch die Möglichkeit hat nachträglich zur Reha-Antragstellung aufzufordern - auch wenn Sie bereits einen Reha-Antrag gestellt haben. Dies hat dann zur Folge, dass Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt ist und Sie den Antrag nicht zurücknehmen oder auf Leistungen verzichten könnten.

Für Ihre Gesundheit wünschen wir Ihnen nur das Beste.

Liebe Grüße

Ihr Experte

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31 Antworten

Schorscham 16.08.2016 | 17:10
Auch wenn tatsächlich 10 Wochen "Bedenkzeit" gewährt werden müssen, sollte doch eigentlich ein frühestmöglicher Reha-Beginn in Ihrem eigenen Interesse liegen. Es ist mir auch schleierhaft, wer sich diese 10 Wochen-Frist überhaupt ausgedacht hat. Normalerweise sollte "unverzüglich" selbstverständlich sein. Wo die Krankenkasse Kreuze genacht hat, ist unerheblich. Und ob Sie den Antrag an die Kasse zurückschicken oder direkt an die DRV senden, bleibt Ihnen überlassen. Ich wünsche Ihnen baldige Genesung! MfG
Schorscham 16.08.2016 | 18:04
Wenn im Reha-Antrag angegeben wird, dass die Krankenkasse zur Antragsstellung aufgefordert hat, dann könnte das die Bewilligungschancen erhöhen. Dass Ihre Kasse "NEIN" angekreuzt hat, kann ein Versehen gewesen sein, ist aber auch nicht so wichtig. MfG
Kam 16.08.2016 | 18:08
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Naja und finde es doch komisch dass, die Kasse einfach dort ein Kreuz setzt.
Wenn im Reha-Antrag angegeben wird, dass die Krankenkasse zur Antragsstellung aufgefordert hat, dann könnte das die Bewilligungschancen erhöhen. Dass Ihre Kasse "NEIN" angekreuzt hat, kann ein Versehen gewesen sein, ist aber auch nicht so wichtig. MfG
Ok danke, mit den 10Wochen da sind Sie sicher?
Herz1952am 16.08.2016 | 18:30
Hallo K, ich habe selber einen ähnlichen Fall gehabt. Vielleicht hilft Ihnen meine Schilderung weiter: Unser Sohn war auch in ambulanter psychischer Behandlung (Tagesklinik). Da hat ihn die Krankenkasse aufgefordert - mündlich und ohne Absprache mit dem Arzt (dieser war richtig sauer) - nochmal eine Reha zu machen, obwohl die gleiche Art sogar fehlgeschlagen war. Er war auch AU-geschrieben. Die Krankenkasse hat die Krankheit auch falsch eingeschätzt. Ich habe der Dame aber das erklärt. Erst war sie pampig, (bevor ich Ihr das erklärte) dann hat sie es aber eingesehen und gemeint, er müsste das nicht machen. Wenn Sie meinen, wieder arbeiten zu können, ist eine Reha durch die RV eigentlich nicht berechtigt. Da wäre gegebenenfalls auch die Krankenkasse zuständig für eine Heilbehandlung. Sprechen Sie mit Ihren Ärzten mal darüber. Notfalls nehmen Sie sich Rechtsrat. Hier sind noch 2 Links, was die Krankenkasse machen darf und was nicht: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sommer-sgb… https://www.anwalt.de/rechtstipps/wegfall-des-krankengeldes-bei-… Jeder Fall liegt allerdings anders. Laut Reha-Bericht liegt eigentlich keine Indikation für eine Reha durch die RV. Allerdings sind Reha-Berichte stark geschönt. Wie die KK auf die Einschätzung kommen kann, dass bei Ihnen eine berufliche Reha angebracht wäre kann man nur dadurch verstehen, dass die Krankenkasse Ihnen kein Krankengeld mehr zahlen möchte, andererseits läuft das Krankengeld auch nicht ewig. Bei unserem Sohn hat die KK zweimal versucht ihn zu einer Reha zu bewegen. Beim ersten Mal hat es sogar die RV abgelehnt, weil nicht vorauszusehen war, dass eine Erwerbsminderung möglich ist. Beim zweiten Mal hat die Krankenkasse eine Reha vorgeschlagen, die nicht zum Gesundheitszustand gepasst hat. Vielleicht läuft das ganze auf eine Erwerbsminderung raus, wenn Sie nicht mehr in der Lage wäre zu arbeiten. Es kommt auch darauf an, wie Sie es selbst einschätzen. Bei Schmerzen und Depression wird normalerweise eine Psychosomatische Reha angeraten, die allerdings wenig nützt, solange die Schmerzen nicht weggehen. Wenn die Ärzte nicht weiterwissen wie die Schmerzen weggehen, gehen sie fälschlicherweise davon aus, dass es von der Psyche kommt. Alles gute für Ihre Gesundheit.
Schorscham 16.08.2016 | 18:22
Diese 10 Wochen-Frist ist gesetzlich geregelt. Allerdings wird Ihre Krankenkasse wenig Verständnis dafür haben, wenn Sie diese Frist ohne wichtigen Grund unbedingt voll ausschöpfen wollen und sie wird sie das auch spüren lassen. Zu Ihrer Beruhigung kann ich Ihnen mitteilen, dass es erfahrungsgemäß mehrere Wochen dauern kann, bis so ein Reha-Antrag bewilligt wird. Und dann vergeht häufig noch eine Weile, bis die Reha-Maßnahme beginnt. MfG
Kam 16.08.2016 | 18:45
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Hallo Schorsch,

leider kann ich Ihnen wieder einmal nicht zustimmen (smile)

Jetzt habe ich einen Fall, bei dem die RV-Klinik die Frau bis zu acht Wochen AU-schreiben wollte.

für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt hat der AG LFZ geleistet. Kaum ist Sie über die 4 Wochen AU geschrieben, bittet die Krankenkasse um den Reha-Bericht. Sie will Ihr ja was Gutes tun, weil Sie vielleicht noch eine Reha-Maßnahme bräuchte. Wer soll diese dann wohl zahlen? Die Krankenkasse? bestimmt nicht. Wer soll das das Überbrückungsgeld zahlen? Die Krankenkasse als KG? Mit Sicherheit nicht, sondern wieder die RV.

Was würde ein Schwabe sagen? Das ganze hat ein Geschmäckle (smile).

Ich behaupte nur, dass die Krankenkassen das nicht im Sinne des Patienten und der Erwerbsminderung machen, sondern auf Kosten der RV z.B. 4 Wochen KG einsparen wollen.

Die Krankenkassen sind überhaupt nicht in der Lage dies zu beurteilen. Gut, deswegen haben sie auch den Rehabericht angefordert. Aber bis dieser kommt, wird sie mit Sicherheit wieder arbeiten. Allerdings liegt der Krankenkasse weder der Krankenkausbericht vor (Zeitgründe), noch eine Anfrage bei der Ärztin.

Sie wollte sogar unmittelbar nach der Reha wieder arbeiten. Davor haben Ihr die Ärzte aber abgeraten und sie musste es selbst einsehen. Sie geht seit dieser Zeit mal 2 Stunden in die Praxis um ihre Kollegin zu unterstützen. Mehr geht leider nicht.

Was die Krankenkasse macht ist zwar korrekt, aber medizinisch völlig unsinnig. (gebrochener Wirbel mit Gefahr der Querschnittslähmung, operiert mit Metallstütze).

Ihre Hausärztin hat Sie beruhigt und noch über den Betriebsurlaub AU- geschrieben. Sie darf in Urlaub fahren, weil das nicht so belastend ist, wie 8 Stunden sitzende Tätigkeit. Aber danach geht sie wieder "in die Vollen". Sie könnte auch schon in Rente gehen, will es aber nicht.

Ach ja, die Klinik war von der DRV, Note: "sehr gut" von der Betroffenen beurteilt, obwohl Sie gar nicht hin wollte, sondern dachte, sie könne danach sofort wieder arbeiten.

Im übrigen soll es öfter vorkommen, dass die Krankenkassen anders "denken" über eine drohende EM oder der einzusetzenden Maßnahme.

Ich glaube auch, dass der erste Link von meinem Fake interessant sein dürfte. In erster Linie ist nämlich die Krankenkasse für die Heilung/Genesung zuständig.

Aber, ob das in der Praxis überhaupt möglich ist, ist natürlich zweifelhaft. Der Patient hab außerdem in solchen Fällen auch keine finanziellen Nachteile (Nochmal "Urlaub", freie Kost und Logie und Übergangsgeld von der RV). Danach muss man weitersehen.

MfG

Danke für Ihre Antwort, dann werde ich evtl. einfach mit der Kasse mal reden. Ich kann schon wieder arbeiten nur aktuell nicht, evtl. 1-2Monate noch. Bin Seit Ende April Krank. Am liebsten wäre mir die Kasse, ist der Meinung ist muss es nicht ausfüllen, nicht falsch verstehen, aber auch mein Psychologe meint dass es aktuell nicht sinnvoll wäre, eine Reha zu machen. (Hilft bestimmt vielen) Zu den 10Wochen, ich will es nicht kommplett verfallen lassen, aber die Woche pack ich es Kopf mäßig nicht...sind ja soch ein Paar mehr fragen Eine Farge noch... Wenn der Antrag bewilligt wird und ich Arbeite aber wieder, muss ich dann teilnehmen ?
W*lfgangam 16.08.2016 | 18:45
Hallo K, drehen Sie den Spieß doch einfach um: bedanken Sie sich schriftlich zunächst bei der KK für den Erhalt der Vordrucke. Fragen Sie nach, ob es für die Antragstellung gesetzliche Fristen gibt (Sie haben da was von 10 Wochen gehört) und nach in welchen Vorschriften das geregelt ist. Sie wundern sich natürlich, dass es keine Vordrucke der KK sind, sondern der Rentenversicherung. Da Sie sich mit dem Ausfüllen der Vordrucke überfordert fühlen, fragen Sie natürlich auch, ob Sie die DRV-eigenen Vordrucke nicht auch von einem Mitarbeiter der DRV ausfüllen lassen können - kann die KK natürlich nicht verneinen. Anschließend lassen Sie sich einen Termin in der nächsten Beratungsstelle geben - nicht gleich morgen - und eine Terminbestätigung aushändigen, die Sie der KK vorlegen. DAS muss sie bereits als wirksame Antragstellung akzeptieren, egal wann/wie spät die schriftliche Antragsaufnahme erfolgt. Und ja, es gibt schon (gute) Gründe, der 'beschleunigten' Arbeitsweise der KK nicht nachzukommen und seine gesetzlichen Rechte wahrzunehmen - an die komischerweise die KK ja selbst gebunden ist ;-) Gruß w.
Claudiaam 16.08.2016 | 19:05
Dann rechnen Sie mal dagegen, was Ihre Krankenkasse schon alles an Behandlungskosten und Krankengeld für Sie ausgegeben hat. Sie werden staunen, wie wenig von Ihren bisher eingezahlten Beiträgen übrig geblieben ist. Das sagen Hatz4-Empfänger auch oft. Aber es gibt nun mal Mitwirkungspflichten, zu denen auch die Kommunikation mit der Krankenkasse gehört. Gruß Claudia
Kam 16.08.2016 | 19:11
Zitat von Claudia anzeigenausblenden
Vorher nie Krank gewessen, immer sehr gut bezahlt die letzten 10Jahre.
Dann rechnen Sie mal dagegen, was Ihre Krankenkasse schon alles an Behandlungskosten und Krankengeld für Sie ausgegeben hat. Sie werden staunen, wie wenig von Ihren bisher eingezahlten Beiträgen übrig geblieben ist. Das sagen Hatz4-Empfänger auch oft. Aber es gibt nun mal Mitwirkungspflichten, zu denen auch die Kommunikation mit der Krankenkasse gehört. Gruß Claudia
@Claudia, wenn Sie diese Meinung von mir haben, tut es mit leid. Aber meinen Arzt 2x Anschreiben... Per Telefon mehrmalls Auskünfte wie mein Psychologe Heißt(dass geht die nichts an) usw. Jede Woche einen Brief mit fragen...nach meiner Arbeitsfähigkeit. Sorry 78Wochen, sind Sie verpflichtet zu zahlen. Und glauben Sie mir meine Beiträge haben gereicht. Dass ist wirklich Terror den die KK betreiben, google Sie mal nach.... Aber ich will mich nicht streiten brauche, gerade nur Hilfe. Sorry aber auch Patienten haben Rechte. Bei der Krankenkasse, einen Tag zu spät die AU und schon kein krankengeld die nutzen ihre Möglichkeiten zu 100% und gehen häufig in den grauen Bereich.
Kam 16.08.2016 | 20:22
Danke an alle für die tollr Hilfe. Und allen gute Besserung.
Herz1952am 16.08.2016 | 20:12
Hallo K. der erste Beitrag von Herz1952 stammt nicht von mir, sondern wurde von meinem Double aus anderen Beiträgen kopiert. Richten Sie sich am besten nach dem Beitrag von W*lfgang. Was Claudia immer schreibt ist meistens Blödsinn, weil es den Krankenkassen wirklich nur in erster Linie um die Einsparungen beim Krankengeld geht, und erst in 2. Linie um Ihre Gesundheit. Dieser § 51 SGB V hat nur 3 kleine Sätze, aber über 100 Urteile, oft gegen die KK. Ich habe Sie natürlich nicht alle gelesen aber bei einem ist mir aufgefallen, dass die KK sich auf diesen auch beruft, selbst wenn er nicht anwendbar ist. Bei Ihnen ist dies allerdings rechtlich schon so, dass dieser angewandt werden darf. Die Krankenkasse ist schon verpflichtet - bei Bedarf - die vollen 78 Wochen zu zahlen. Sie tut es evtl. auch, wenn die Rentenversicherung den Antrag ablehnt. Das kann nämlich auch passieren. Nämlich aus gutem Grund, wenn die Erwerbsminderung noch nicht gefährdet ist oder auch weil es keine Maßnahme gibt, die - zumindest z. Zt. des Antrages - nicht angebracht ist. Ansonsten hat mein "Double" eigentlich einen Fall von mir richtig wiedergegeben und auch die beiden Links könnten für Sie interessant sein. Die Vorgehensweise der Krankenkassen ist sogar schon von Politikern kritisiert worden. Die Krankenversicherung ist zum Glück noch eine Solidaritätsversicherung. Aber die Rentenversicherung auch. Es könnte durchaus sein, dass Claudia in den letzten 6 - 8 Wochen ihres Lebens mehr als nur ihre Beiträge (AG und AN) braucht. Da könnte man auch sagen: "Lohnt sich das noch"? Das haben sich Krankenkassen manchmal auch gefragt. Aber die Hilfe steht ihr zu. Selbst in solchen Fällen mussten die Kassen schon verklagt werden. Wenn ich mal tatsächlich eine großen Lottogewinn haben sollte, habe ich mir trotzdem geschworen, dass ich den Kassen alle meine Kosten ohne Berücksichtigung der bereits gezahlten Beiträge zurückzahlen werde. Mir kommt es bei Claudia vor, als sei sie eine der Kassenvorstände (smile).
W*lfgangam 16.08.2016 | 20:26
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Link reagiert nicht, macht nichts, nicht wichtig. Die 25 Mio habe ich nicht überprüft. Aber die 70 Mio Versicherten hat mir der Gemeinsame Bundesausschuss gesagt. Es sind ja ca. 80 % aller Bürger in der gesetzlichen. Ganz kann das mit den 70 Mio nicht stimmen. Ich habe angenommen die 25 Mio. sind Beitragszahler, es gibt aber noch viele Mitversicherte, die Beitragsfrei sind. Darunter zählen auch 450 Euro-Jobber, wenn sonst kein anderes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt (Hausfrauen oder auch Hausmänner).

Im übrigen können Sie mal G-BA googeln. dieser Ausschuss bestimmt über die Medikamente - wohlgemerkt allgemein zugelassene Medikamente in Europäischen Ländern. Zusammensetzung des Ausschusses: Stimmberechtigt: 5 Vertreter des Spitzenverband Bund der gesetzlich Krankenkassen,(Geldgeber) 5 "Leistungserbringer" z. B. Kassenärztliche Vereinigungen (Geldverteiler an Ärzte) 3 Neutrale, darunter ein Jurist als Vorsitzender und bei Gleichstand Stimmenentscheider. 5 nicht Stimmberechtigt Patienvertreter. Letztere haben aber auch nur von Ihren eigenen Krankheiten eine blasse Ahnung und die anderen sind ja selbst schuld. Wem da kein Licht aufgeht ist selbst schuld.

Von Betrug kann man allerdings nicht sprechen, sondern nur von Unvermögen in Bezug auf die Beurteilung des sog. Zusatznutzens eines Medikamentes. Hier wurde zuletzt sogar gegen die Richtlinien des Instituts für Qualität und WIRTSCHAFTLICHKEIT im Gesundheitswesen verstoßen. Dieses Institut bewertet die Medikamente und legt den Bericht dem G-BA vor.

Ein Ausschluss eines Medikamentes betrifft eigentlich in erster Linie Schwer- bzw. Mehrfacherkrankte, deren Gesundheit dadurch noch mehr gefährdet wird, oder die womöglich potentiell tödlich Nebenwirkungen in Kauf nehmen müssen.

Ich bin da nicht allein mit meinem Widerstand. Auch andere Patientenverbände - einschließlich deren Ärzte - haben schon dagegen Einsprüche erhoben. Zwecklos.

Allerdings gibt es diesen Paragrafen 31, Abs. 1, Satz 4 SGB V. Diesen habe ich schon beschrieben. Leider kennt den so gut wie kein Arzt oder will ihn nicht kennen, wegen seines Budgets und wenn dieser bei seiner KV telefonisch nachfragt, wird ihm empfohlen ein "Privatrezept" auszustellen, anstatt ein "Kassenrezept". Mit der Krankenkasse hatte ich nicht mal besondere Schwierigkeiten damit. Der Arzt machte mich allerdings nicht darauf aufmerksam, sondern ich musste ihm noch sein Attest korrigieren, weil wichtige Teile fehlten. Selbst ist der Patient!

Die Medikamentenhersteller werden durch die willkürlich Bewertung "kein Zusatznutzen" zu nicht mehr kostendeckenden Preisen gezwungen. Es haben schon mehrere Firmen deshalb den Vertrieb in Deutschland deswegen eingestellt, bzw. die Produktion für Deutschland nicht aufgenommen. Wenn kein Zusatznutzen vorhanden ist, wird unter Umständen das Medikament aus der Erstattungspflicht herausgenommen. Wohlgemerkt auch durch Falschbewertung.

Erst heute steht in einer Ärztezeitung, dass der G-BA keinen Zusatznutzen erkannt hat und keinen Bluttest auf Trisomie durch die Kassen erstatten will. Dagegen haben sogar mal die Politiker aller Parteien protestiert, denn eine Biopsie des Ungeborenen ist mit hohen Risiken für Mutter und Kind verbunden.

"Schöne Zukunft" für Patienten der GKV!

Aber was soll's. Hauptsache ICH kann mich noch dagegen wehren.

Aber von wegen statistisch nicht ins Gewicht fallen. Es werden doch nur diejenigen drangsaliert, bzw. leiden darunter, die sich aufgrund Ihrer Krankheiten am wenigsten wehren können. Und viele Fälle kommen auch gar nicht an die Öffentlichkeit. Wenn ein Kranker den Fehler - den er unter Umständen ja nicht kennen kann - akzepiert, ist das ja rechtens.

... und wenn dem so sein sollte, auch diese Sichtweisen sind wichtig - gerade hier, wo 'wir' ja auch recht einseitig argumentieren. Kann immer zur gegenseitigen Befruchtung beitragen/eigene Beurteilungen aufweichen und letztendlich ein Mehrwert für alle Nachfragenden sein. Natürlich hauen wir ihr aus möglicherweise 'unserer Sichtweise' auf den Hinterkopf, solange es rechtlich einwandfrei ist - vielleicht wechselt Sie mal das 'Lager' (wenn dem tatsächlich so sein sollte), besser nicht, kritische Stimmen aus anderen SV-Bereichen sind mehr wert und verbreitern die Erkenntnisse! :-)) Gruß w.
Kam 16.08.2016 | 19:19
Und belogen haben Sir mich auch per Telefon. Als ich nach der Frist gefragt habe.
W*lfgangam 16.08.2016 | 19:54
Hallo K, auf telef. Anfragen sollten Sie gar nicht reagieren - einfach auflegen, schont die Nerven! Telef. Nachfragen ohne gegenseitige Zustimmung der Mithörerschaft - noch besser: ich schneide mal mit Zustimmung den Gesprächsinhalt mit - haben keinen Beweiswert/sind einfach nur aus dem 'Trieb' der Vorgesetzten der KK zu sehen - Ergebnisse, monetäre eben, der eigene Haushalt muss stimmen - die Gesundheit des Versicherten ist uns in dem Moment *scheißegal. (nicht falsch verstehen - natürlich haben die KK eigene Interessen zu verfolgen, aber diese 'übertriebene Grauzone' gegen eigene Mitglieder im Krankheitsfall nervt einfach !!!) Da verzweifeln sicher auch KK-Mitarbeiter/innen, diesen Weg auf Druck von oben gehen zu müssen ...nur, als 'Endkunde' Ihrer KK müssen Sie sich das nicht antun! Deswegen: Auflegen - wenn die KK was will, muss sie das schriftlich machen/nachholen. Dann haben Sie einen Bescheid, der rechtlich richtig sein sollte und auch mit Rechtsbehelf Ihrerseits zumindest 'hinterfragt' werden kann – so ganz blöd ist die KK ja auch nicht, wenn es (dann) rechtssicher zu formulieren ist und das übliche 'Kundengesülze' in beinharte Bescheide zu formulieren ist :-) Gruß w. PS: wenn es Ihnen einfach zu bunt wird, schalten Sie das Bundesversicherungsamt in das Verfahren ein/Aufsichtsbehörde der KK: http://www.bundesversicherungsamt.de/bundesversicherungsamt/uebe… wenn die Handlungsweisen Ihrer KK Anlass zu 'Bedenken' geben - und lassen das im nächsten 'Gespräch' mit Ihrer KK mal so nebenbei fallen - wetten, Sie kriegen keinen Anruf mehr :-)
Schorscham 17.08.2016 | 12:24
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Link reagiert nicht, macht nichts, nicht wichtig. Die 25 Mio habe ich nicht überprüft. Aber die 70 Mio Versicherten hat mir der Gemeinsame Bundesausschuss gesagt. Es sind ja ca. 80 % aller Bürger in der gesetzlichen. Ganz kann das mit den 70 Mio nicht stimmen. Ich habe angenommen die 25 Mio. sind Beitragszahler, es gibt aber noch viele Mitversicherte, die Beitragsfrei sind. Darunter zählen auch 450 Euro-Jobber, wenn sonst kein anderes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt (Hausfrauen oder auch Hausmänner).

Im übrigen können Sie mal G-BA googeln. dieser Ausschuss bestimmt über die Medikamente - wohlgemerkt allgemein zugelassene Medikamente in Europäischen Ländern. Zusammensetzung des Ausschusses: Stimmberechtigt: 5 Vertreter des Spitzenverband Bund der gesetzlich Krankenkassen,(Geldgeber) 5 "Leistungserbringer" z. B. Kassenärztliche Vereinigungen (Geldverteiler an Ärzte) 3 Neutrale, darunter ein Jurist als Vorsitzender und bei Gleichstand Stimmenentscheider. 5 nicht Stimmberechtigt Patienvertreter. Letztere haben aber auch nur von Ihren eigenen Krankheiten eine blasse Ahnung und die anderen sind ja selbst schuld. Wem da kein Licht aufgeht ist selbst schuld.

Von Betrug kann man allerdings nicht sprechen, sondern nur von Unvermögen in Bezug auf die Beurteilung des sog. Zusatznutzens eines Medikamentes. Hier wurde zuletzt sogar gegen die Richtlinien des Instituts für Qualität und WIRTSCHAFTLICHKEIT im Gesundheitswesen verstoßen. Dieses Institut bewertet die Medikamente und legt den Bericht dem G-BA vor.

Ein Ausschluss eines Medikamentes betrifft eigentlich in erster Linie Schwer- bzw. Mehrfacherkrankte, deren Gesundheit dadurch noch mehr gefährdet wird, oder die womöglich potentiell tödlich Nebenwirkungen in Kauf nehmen müssen.

Ich bin da nicht allein mit meinem Widerstand. Auch andere Patientenverbände - einschließlich deren Ärzte - haben schon dagegen Einsprüche erhoben. Zwecklos.

Allerdings gibt es diesen Paragrafen 31, Abs. 1, Satz 4 SGB V. Diesen habe ich schon beschrieben. Leider kennt den so gut wie kein Arzt oder will ihn nicht kennen, wegen seines Budgets und wenn dieser bei seiner KV telefonisch nachfragt, wird ihm empfohlen ein "Privatrezept" auszustellen, anstatt ein "Kassenrezept". Mit der Krankenkasse hatte ich nicht mal besondere Schwierigkeiten damit. Der Arzt machte mich allerdings nicht darauf aufmerksam, sondern ich musste ihm noch sein Attest korrigieren, weil wichtige Teile fehlten. Selbst ist der Patient!

Die Medikamentenhersteller werden durch die willkürlich Bewertung "kein Zusatznutzen" zu nicht mehr kostendeckenden Preisen gezwungen. Es haben schon mehrere Firmen deshalb den Vertrieb in Deutschland deswegen eingestellt, bzw. die Produktion für Deutschland nicht aufgenommen. Wenn kein Zusatznutzen vorhanden ist, wird unter Umständen das Medikament aus der Erstattungspflicht herausgenommen. Wohlgemerkt auch durch Falschbewertung.

Erst heute steht in einer Ärztezeitung, dass der G-BA keinen Zusatznutzen erkannt hat und keinen Bluttest auf Trisomie durch die Kassen erstatten will. Dagegen haben sogar mal die Politiker aller Parteien protestiert, denn eine Biopsie des Ungeborenen ist mit hohen Risiken für Mutter und Kind verbunden.

"Schöne Zukunft" für Patienten der GKV!

Aber was soll's. Hauptsache ICH kann mich noch dagegen wehren.

Aber von wegen statistisch nicht ins Gewicht fallen. Es werden doch nur diejenigen drangsaliert, bzw. leiden darunter, die sich aufgrund Ihrer Krankheiten am wenigsten wehren können. Und viele Fälle kommen auch gar nicht an die Öffentlichkeit. Wenn ein Kranker den Fehler - den er unter Umständen ja nicht kennen kann - akzepiert, ist das ja rechtens.

Und das schreiben ausgerechnet Sie? Selbst nach nochmaligem Nachlesen kann ich nichts Verwerfliches an Claudias Beiträgen finden. Und Ihre permanenten Hasstiraden gegen "die bösen Krankenkassen, die nur betrügen wollen", können einem ganz gewaltig auf den Keks gehen, weil ich aus eigenen Erfahrungen weiß, dass die Krankenkassen im Regelfall korrekt arbeiten. MfG
Herz1952am 17.08.2016 | 13:51
Hallo Schorsch, leider kann ich Ihnen wieder einmal nicht zustimmen (smile) Jetzt habe ich einen Fall, bei dem die RV-Klinik die Frau bis zu acht Wochen AU-schreiben wollte. für Krankenhaus- und Reha-Aufenthalt hat der AG LFZ geleistet. Kaum ist Sie über die 4 Wochen AU geschrieben, bittet die Krankenkasse um den Reha-Bericht. Sie will Ihr ja was Gutes tun, weil Sie vielleicht noch eine Reha-Maßnahme bräuchte. Wer soll diese dann wohl zahlen? Die Krankenkasse? bestimmt nicht. Wer soll das das Überbrückungsgeld zahlen? Die Krankenkasse als KG? Mit Sicherheit nicht, sondern wieder die RV. Was würde ein Schwabe sagen? Das ganze hat ein Geschmäckle (smile). Ich behaupte nur, dass die Krankenkassen das nicht im Sinne des Patienten und der Erwerbsminderung machen, sondern auf Kosten der RV z.B. 4 Wochen KG einsparen wollen. Die Krankenkassen sind überhaupt nicht in der Lage dies zu beurteilen. Gut, deswegen haben sie auch den Rehabericht angefordert. Aber bis dieser kommt, wird sie mit Sicherheit wieder arbeiten. Allerdings liegt der Krankenkasse weder der Krankenkausbericht vor (Zeitgründe), noch eine Anfrage bei der Ärztin. Sie wollte sogar unmittelbar nach der Reha wieder arbeiten. Davor haben Ihr die Ärzte aber abgeraten und sie musste es selbst einsehen. Sie geht seit dieser Zeit mal 2 Stunden in die Praxis um ihre Kollegin zu unterstützen. Mehr geht leider nicht. Was die Krankenkasse macht ist zwar korrekt, aber medizinisch völlig unsinnig. (gebrochener Wirbel mit Gefahr der Querschnittslähmung, operiert mit Metallstütze). Ihre Hausärztin hat Sie beruhigt und noch über den Betriebsurlaub AU- geschrieben. Sie darf in Urlaub fahren, weil das nicht so belastend ist, wie 8 Stunden sitzende Tätigkeit. Aber danach geht sie wieder "in die Vollen". Sie könnte auch schon in Rente gehen, will es aber nicht. Ach ja, die Klinik war von der DRV, Note: "sehr gut" von der Betroffenen beurteilt, obwohl Sie gar nicht hin wollte, sondern dachte, sie könne danach sofort wieder arbeiten. Im übrigen soll es öfter vorkommen, dass die Krankenkassen anders "denken" über eine drohende EM oder der einzusetzenden Maßnahme. Ich glaube auch, dass der erste Link von meinem Fake interessant sein dürfte. In erster Linie ist nämlich die Krankenkasse für die Heilung/Genesung zuständig. Aber, ob das in der Praxis überhaupt möglich ist, ist natürlich zweifelhaft. Der Patient hab außerdem in solchen Fällen auch keine finanziellen Nachteile (Nochmal "Urlaub", freie Kost und Logie und Übergangsgeld von der RV). Danach muss man weitersehen. MfG
Petitionam 17.08.2016 | 14:02
ich fordere den Ausschluss von Herz1952 und Trittbrettfahrer aus diesem Forum :-)
Claudiaam 17.08.2016 | 14:06
Diese Petition würde ich sofort unterstützen. Wo kann ich unterschreiben? (smile) Gruß Claudia
Herz1952am 17.08.2016 | 14:22
Erstens sind es keine Hasstiraden und mit Blödsinn wollte ich eigentlich Claudia auch nicht beleidigen. Sie kennen ja auch "nur" Ihre Krankenkasse und vor allem nur Ihren Fall. Ich habe Insiderinfos und weiß, was "Wettbewerb" im Gesundheitswesen "anrichten" kann. Es kann volkswirtschaftlich gesehen im Gesundheitswesen keinen Wettbewerb geben, dafür fehlen die Voraussetzungen. Sie können ja mal den § 51 SGB V googeln unter "Juri.de" finden Sie diesen und im Anschluss auch die Urteile. Die Krankenkassen werden mittlerweile wie ein Wirtschaftsunternehmen geführt, bei dem der Kranke auf der Strecke bleibt. Wenn Sie - was Ihnen nicht wünsche - eine oder mehrere Krankheiten haben, für die ein neues Medikament auf den Markt kommt mit weniger gefährlichen Nebenwirkungen und die Krankenkassen, bzw. Ihr Arzt sagt: das zahlt die Krankenkasse nicht, dann gehen Ihnen beide Augen auf. Aber ich kann Sie beruhigen, es gibt auch noch den § 31 Abs. 1, Satz 4 SGB V, nach dem Ihnen Ihr Arzt auch dieses Medikament auf KK-Kosten verordnen darf. Die Herstellerfirmen werden mit dem Argument "kein Zusatznutzen" im Preis gedrückt und stellen sogar den Vertrieb für Deutschland ein. Dann müssen Sie allerdings Ihren Arzt davon überzeugen, denn dieser hat Angst vor seinem Budget und vor dem Drängen der Krankenkasse, dass er doch ein "wirtschaftlicheres" Medikament verordnen soll. Gerade solche Fälle von K. sind auch schon von Politikern angeprangert worden, aber geschehen ist nichts. Mit solchen Vorgehensweisen können Krankheiten verstärkt werden, statt verbessert. Auch deshalb weil "die Krankenkassen" keine medizinische Erfahrung haben. Da ist meistens nicht einmal der medizinische Dienst eingeschaltet und schon geht der Druck los. Auch die Ärzte "hassen" die Krankenkassen, weil Ihnen nicht einmal medizinisch geglaubt wird, obwohl diese die besseren Erfahrungen und Kenntnisse haben. Die Ärzte haben nur zusätzlichen Verwaltungskram und müssen sich rechtfertigen. Dies mit einem "Leistungssystem", das diesem Begriff spottet. Es kann nämlich sein, dass sie mehr arbeiten aber nur die Hälfte ihrer Leistungen werden vergütet. Aber Sie können auch zu den Vorständen der Krankenkassen gehen, die wissen alles vorher, welche Untersuchungen (MRT z.B.) nötig oder unnötig gewesen wären. Die "dummen" sind damit ja "überfordert". Im übrigen werden solche Sachen an höchster Stelle, nämlich im Spitzenverband der Krankenkasse entschieden. Sie können auch sicher sein, dass kein einziger Vorstand einer Krankenkasse bei "seiner" Krankenkasse versichert ist. Das wäre möglich, als "freiwillig Versicherter" in der Gesetzlichen Krankenkasse mit Höchstbeitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze. Die sind alle privat versichert und die gesetzlich versicherten müssen um Medikamente kämpfen, die Privatversicherte ohne Nachfrage erstattet bekommen. Nicht zu vergessen: Die Leistungen bei den einzelnen Krankenkassen sind zu 99 % gesetzlich vorgeschrieben, wo wird dann wohl noch gespart? Bei den Ausgaben für gesetzlich Versicherte natürlich, egal um welchen Preis. Hier in unserem Bezirk hat eine Krankenkasse (AOK Bayern) einem Übergewichtigen die Lebensrettende Magenband-OP verweigert (Kosten 3000 Euro). Dafür starb der Patient nach 14 Tagen Koma, das mindestens 10.000 Euro an Behandlungskosten gefordert hat. Aber fairer Weise muss ich dazu erwähnen, dass nicht alle Krankenkassen nicht so handeln, insbesondere nicht die früheren "Ersatzkassen". Natürlich dar dieser "blödsinnige" "Hassbeitrag" von der Redaktion gelöscht werden. MfG
Claudiaam 17.08.2016 | 14:34
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Danke @Schorsch!;-) Nur zur Info: Im Jahresdurchschnitt 2015 hatten die gesetzlichen Krankenkassen über 26 Millionen Mitglieder. Und Dank @Herz 1952 wissen wir ja nun, dass es inzwischen mehrere Hundert Gerichtsurteile im GKV-Bereich gibt. Nahezu 99,9 Prozent der Versicherten hatten also offenbar bisher keine nennenswerten Beanstandungen. Die hier hin und wieder genannten Gegenbeispiele liegen vermutlich im Promille-Bereich und sind keinesfalls repräsentativ für alle Krankenkassen, was uns der User @Herz1952 aber permanent einreden will. Gruß Claudia
Nordlichtam 17.08.2016 | 14:38
Jetzt wird es langsam übel, Herzi. "Die Ärzte hassen die Krankenkassen"? So ein Blödsinn. Ich, als gesetzlich Pflichtversicherter, bin froh, dass es die KK gibt. Wenn Ärzte alles verordnen dürften ohne eine Prüfung durch die KK, wäre spätestens nach 6 Monaten das Jahresbudget aufgebraucht. Sie wünschen sich wahrscheinlich ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle, beste medizinische Versorgung für alle, Mindestlohn, Faire Handelsabkommen mit der 3. Welt und natürlich eine Steuersenkung inkl. Wegfall der Mehrwertsteuer...
Schorscham 17.08.2016 | 14:45
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Link reagiert nicht, macht nichts, nicht wichtig. Die 25 Mio habe ich nicht überprüft. Aber die 70 Mio Versicherten hat mir der Gemeinsame Bundesausschuss gesagt. Es sind ja ca. 80 % aller Bürger in der gesetzlichen. Ganz kann das mit den 70 Mio nicht stimmen. Ich habe angenommen die 25 Mio. sind Beitragszahler, es gibt aber noch viele Mitversicherte, die Beitragsfrei sind. Darunter zählen auch 450 Euro-Jobber, wenn sonst kein anderes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt (Hausfrauen oder auch Hausmänner).

Im übrigen können Sie mal G-BA googeln. dieser Ausschuss bestimmt über die Medikamente - wohlgemerkt allgemein zugelassene Medikamente in Europäischen Ländern. Zusammensetzung des Ausschusses: Stimmberechtigt: 5 Vertreter des Spitzenverband Bund der gesetzlich Krankenkassen,(Geldgeber) 5 "Leistungserbringer" z. B. Kassenärztliche Vereinigungen (Geldverteiler an Ärzte) 3 Neutrale, darunter ein Jurist als Vorsitzender und bei Gleichstand Stimmenentscheider. 5 nicht Stimmberechtigt Patienvertreter. Letztere haben aber auch nur von Ihren eigenen Krankheiten eine blasse Ahnung und die anderen sind ja selbst schuld. Wem da kein Licht aufgeht ist selbst schuld.

Von Betrug kann man allerdings nicht sprechen, sondern nur von Unvermögen in Bezug auf die Beurteilung des sog. Zusatznutzens eines Medikamentes. Hier wurde zuletzt sogar gegen die Richtlinien des Instituts für Qualität und WIRTSCHAFTLICHKEIT im Gesundheitswesen verstoßen. Dieses Institut bewertet die Medikamente und legt den Bericht dem G-BA vor.

Ein Ausschluss eines Medikamentes betrifft eigentlich in erster Linie Schwer- bzw. Mehrfacherkrankte, deren Gesundheit dadurch noch mehr gefährdet wird, oder die womöglich potentiell tödlich Nebenwirkungen in Kauf nehmen müssen.

Ich bin da nicht allein mit meinem Widerstand. Auch andere Patientenverbände - einschließlich deren Ärzte - haben schon dagegen Einsprüche erhoben. Zwecklos.

Allerdings gibt es diesen Paragrafen 31, Abs. 1, Satz 4 SGB V. Diesen habe ich schon beschrieben. Leider kennt den so gut wie kein Arzt oder will ihn nicht kennen, wegen seines Budgets und wenn dieser bei seiner KV telefonisch nachfragt, wird ihm empfohlen ein "Privatrezept" auszustellen, anstatt ein "Kassenrezept". Mit der Krankenkasse hatte ich nicht mal besondere Schwierigkeiten damit. Der Arzt machte mich allerdings nicht darauf aufmerksam, sondern ich musste ihm noch sein Attest korrigieren, weil wichtige Teile fehlten. Selbst ist der Patient!

Die Medikamentenhersteller werden durch die willkürlich Bewertung "kein Zusatznutzen" zu nicht mehr kostendeckenden Preisen gezwungen. Es haben schon mehrere Firmen deshalb den Vertrieb in Deutschland deswegen eingestellt, bzw. die Produktion für Deutschland nicht aufgenommen. Wenn kein Zusatznutzen vorhanden ist, wird unter Umständen das Medikament aus der Erstattungspflicht herausgenommen. Wohlgemerkt auch durch Falschbewertung.

Erst heute steht in einer Ärztezeitung, dass der G-BA keinen Zusatznutzen erkannt hat und keinen Bluttest auf Trisomie durch die Kassen erstatten will. Dagegen haben sogar mal die Politiker aller Parteien protestiert, denn eine Biopsie des Ungeborenen ist mit hohen Risiken für Mutter und Kind verbunden.

"Schöne Zukunft" für Patienten der GKV!

Aber was soll's. Hauptsache ICH kann mich noch dagegen wehren.

Aber von wegen statistisch nicht ins Gewicht fallen. Es werden doch nur diejenigen drangsaliert, bzw. leiden darunter, die sich aufgrund Ihrer Krankheiten am wenigsten wehren können. Und viele Fälle kommen auch gar nicht an die Öffentlichkeit. Wenn ein Kranker den Fehler - den er unter Umständen ja nicht kennen kann - akzepiert, ist das ja rechtens.

Ach tatsächlich? Ich kenne mehrere Dutzend gesetzlich Krankenversicherte persönlich und somit auch deren Erfahrungen. Gemeckert wird auch in meinem Bekanntenkreis hin und wieder. Aber solche wie von Ihnen geschilderten Extremfälle hat es in meinem Umfeld noch nie gegeben. Tut mir leid, wenn das nicht in Ihr Weltbild passt. MfG
Herz1952am 17.08.2016 | 16:03
Nordlicht, die Ärzte dürfen eigentlich verordnen, aber nicht was sie wollen, sondern was für den Patienten nötig wäre. Nur "wissen" es die Krankenkassen angeblich besser. Das ist es auch was die Ärzte belastet. Wegen ein paar Euro werden sie belästigt von Ahnungslosen. Wenn Sie einmal "richtig" krank sind, wünsche ich Ihnen, dass Sie die Krankenkasse behandelt. Da erleben Sie Ihr "blaues" Wunder (smile). Schorsch, mit Insiderinformationen meine ich nicht die Patientenerfahrung mit den Krankenkassen, sondern Mitarbeiter derselben. Zum Glück gibt es nicht oft solche Extremfälle, wie ich sie geschildert habe. In dem einen Fall haben sich sogar die Mitarbeiter darüber geärgert, dass dem Mann nicht geholfen wurde. Unsere Wirtschaftsklasse hat sich doch auf alles verteilt, Unternehmen, Krankenkassen, Rentenversicherung etc. Außerdem kenne ich vom Sport noch mehr Mitarbeiter von diesen Kassen. Natürlich ist nicht alles schlecht, aber einige haben sich schon von den Kassen verabschiedet, weil sie es nicht mehr ertragen haben. Glücklicherweise brauchen Sie sich als "Normalo-Patient" nicht um diese Sachen zu kümmern. Ich wäre auch nicht dahintergekommen, wenn ich nicht selbst betroffen wäre. Mir hat sogar die Krankenkasse geholfen, ein Medikament zu bekommen (sehr teuer), das mir der Arzt nicht mehr verschreiben wollte, weil es aus der GKV Erstattung herausgenommen worden war. Claudia, wissen Sie wie viele Kranke von diesen Urteilen profitiert haben? Das waren mehr, als nur die Zahl der Urteile. Aber wie schon erwähnt, im Normalfall läuft es auch einigermaßen diszipliniert ab. Es geht immer nur um Einzelfälle, aber von diesen gibt es eben mehrere. Ihre Statistik hat noch einen Fehler zu Ihren Gunsten. Es gibt wohl 25 Mio. zahlende Versicherte, aber insgesamt sind ca. 70 Mio. insgesamt versichert. (smile). Allgemein: Jedes Medikament ist eigentlich nur Symptom Behandlung. Glücklicherweise gibt es neben Ärzten, Krankenkasse, Medikamenten noch einen noch einen "Superdoktor", nämlich unser Körper und nur dieser - nicht der Geist und nicht der Wille - ist der Herr im Hause. Dieser hat z.T. ungeahnte Möglichkeiten der Schadensbegrenzung. In diesem Sinne wünsche ich allen Gesundheit und alles Gute MfG
Schorscham 17.08.2016 | 19:33
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Link reagiert nicht, macht nichts, nicht wichtig. Die 25 Mio habe ich nicht überprüft. Aber die 70 Mio Versicherten hat mir der Gemeinsame Bundesausschuss gesagt. Es sind ja ca. 80 % aller Bürger in der gesetzlichen. Ganz kann das mit den 70 Mio nicht stimmen. Ich habe angenommen die 25 Mio. sind Beitragszahler, es gibt aber noch viele Mitversicherte, die Beitragsfrei sind. Darunter zählen auch 450 Euro-Jobber, wenn sonst kein anderes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt (Hausfrauen oder auch Hausmänner).

Im übrigen können Sie mal G-BA googeln. dieser Ausschuss bestimmt über die Medikamente - wohlgemerkt allgemein zugelassene Medikamente in Europäischen Ländern. Zusammensetzung des Ausschusses: Stimmberechtigt: 5 Vertreter des Spitzenverband Bund der gesetzlich Krankenkassen,(Geldgeber) 5 "Leistungserbringer" z. B. Kassenärztliche Vereinigungen (Geldverteiler an Ärzte) 3 Neutrale, darunter ein Jurist als Vorsitzender und bei Gleichstand Stimmenentscheider. 5 nicht Stimmberechtigt Patienvertreter. Letztere haben aber auch nur von Ihren eigenen Krankheiten eine blasse Ahnung und die anderen sind ja selbst schuld. Wem da kein Licht aufgeht ist selbst schuld.

Von Betrug kann man allerdings nicht sprechen, sondern nur von Unvermögen in Bezug auf die Beurteilung des sog. Zusatznutzens eines Medikamentes. Hier wurde zuletzt sogar gegen die Richtlinien des Instituts für Qualität und WIRTSCHAFTLICHKEIT im Gesundheitswesen verstoßen. Dieses Institut bewertet die Medikamente und legt den Bericht dem G-BA vor.

Ein Ausschluss eines Medikamentes betrifft eigentlich in erster Linie Schwer- bzw. Mehrfacherkrankte, deren Gesundheit dadurch noch mehr gefährdet wird, oder die womöglich potentiell tödlich Nebenwirkungen in Kauf nehmen müssen.

Ich bin da nicht allein mit meinem Widerstand. Auch andere Patientenverbände - einschließlich deren Ärzte - haben schon dagegen Einsprüche erhoben. Zwecklos.

Allerdings gibt es diesen Paragrafen 31, Abs. 1, Satz 4 SGB V. Diesen habe ich schon beschrieben. Leider kennt den so gut wie kein Arzt oder will ihn nicht kennen, wegen seines Budgets und wenn dieser bei seiner KV telefonisch nachfragt, wird ihm empfohlen ein "Privatrezept" auszustellen, anstatt ein "Kassenrezept". Mit der Krankenkasse hatte ich nicht mal besondere Schwierigkeiten damit. Der Arzt machte mich allerdings nicht darauf aufmerksam, sondern ich musste ihm noch sein Attest korrigieren, weil wichtige Teile fehlten. Selbst ist der Patient!

Die Medikamentenhersteller werden durch die willkürlich Bewertung "kein Zusatznutzen" zu nicht mehr kostendeckenden Preisen gezwungen. Es haben schon mehrere Firmen deshalb den Vertrieb in Deutschland deswegen eingestellt, bzw. die Produktion für Deutschland nicht aufgenommen. Wenn kein Zusatznutzen vorhanden ist, wird unter Umständen das Medikament aus der Erstattungspflicht herausgenommen. Wohlgemerkt auch durch Falschbewertung.

Erst heute steht in einer Ärztezeitung, dass der G-BA keinen Zusatznutzen erkannt hat und keinen Bluttest auf Trisomie durch die Kassen erstatten will. Dagegen haben sogar mal die Politiker aller Parteien protestiert, denn eine Biopsie des Ungeborenen ist mit hohen Risiken für Mutter und Kind verbunden.

"Schöne Zukunft" für Patienten der GKV!

Aber was soll's. Hauptsache ICH kann mich noch dagegen wehren.

Aber von wegen statistisch nicht ins Gewicht fallen. Es werden doch nur diejenigen drangsaliert, bzw. leiden darunter, die sich aufgrund Ihrer Krankheiten am wenigsten wehren können. Und viele Fälle kommen auch gar nicht an die Öffentlichkeit. Wenn ein Kranker den Fehler - den er unter Umständen ja nicht kennen kann - akzepiert, ist das ja rechtens.

Schorscham 17.08.2016 | 19:43
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Link reagiert nicht, macht nichts, nicht wichtig. Die 25 Mio habe ich nicht überprüft. Aber die 70 Mio Versicherten hat mir der Gemeinsame Bundesausschuss gesagt. Es sind ja ca. 80 % aller Bürger in der gesetzlichen. Ganz kann das mit den 70 Mio nicht stimmen. Ich habe angenommen die 25 Mio. sind Beitragszahler, es gibt aber noch viele Mitversicherte, die Beitragsfrei sind. Darunter zählen auch 450 Euro-Jobber, wenn sonst kein anderes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt (Hausfrauen oder auch Hausmänner).

Im übrigen können Sie mal G-BA googeln. dieser Ausschuss bestimmt über die Medikamente - wohlgemerkt allgemein zugelassene Medikamente in Europäischen Ländern. Zusammensetzung des Ausschusses: Stimmberechtigt: 5 Vertreter des Spitzenverband Bund der gesetzlich Krankenkassen,(Geldgeber) 5 "Leistungserbringer" z. B. Kassenärztliche Vereinigungen (Geldverteiler an Ärzte) 3 Neutrale, darunter ein Jurist als Vorsitzender und bei Gleichstand Stimmenentscheider. 5 nicht Stimmberechtigt Patienvertreter. Letztere haben aber auch nur von Ihren eigenen Krankheiten eine blasse Ahnung und die anderen sind ja selbst schuld. Wem da kein Licht aufgeht ist selbst schuld.

Von Betrug kann man allerdings nicht sprechen, sondern nur von Unvermögen in Bezug auf die Beurteilung des sog. Zusatznutzens eines Medikamentes. Hier wurde zuletzt sogar gegen die Richtlinien des Instituts für Qualität und WIRTSCHAFTLICHKEIT im Gesundheitswesen verstoßen. Dieses Institut bewertet die Medikamente und legt den Bericht dem G-BA vor.

Ein Ausschluss eines Medikamentes betrifft eigentlich in erster Linie Schwer- bzw. Mehrfacherkrankte, deren Gesundheit dadurch noch mehr gefährdet wird, oder die womöglich potentiell tödlich Nebenwirkungen in Kauf nehmen müssen.

Ich bin da nicht allein mit meinem Widerstand. Auch andere Patientenverbände - einschließlich deren Ärzte - haben schon dagegen Einsprüche erhoben. Zwecklos.

Allerdings gibt es diesen Paragrafen 31, Abs. 1, Satz 4 SGB V. Diesen habe ich schon beschrieben. Leider kennt den so gut wie kein Arzt oder will ihn nicht kennen, wegen seines Budgets und wenn dieser bei seiner KV telefonisch nachfragt, wird ihm empfohlen ein "Privatrezept" auszustellen, anstatt ein "Kassenrezept". Mit der Krankenkasse hatte ich nicht mal besondere Schwierigkeiten damit. Der Arzt machte mich allerdings nicht darauf aufmerksam, sondern ich musste ihm noch sein Attest korrigieren, weil wichtige Teile fehlten. Selbst ist der Patient!

Die Medikamentenhersteller werden durch die willkürlich Bewertung "kein Zusatznutzen" zu nicht mehr kostendeckenden Preisen gezwungen. Es haben schon mehrere Firmen deshalb den Vertrieb in Deutschland deswegen eingestellt, bzw. die Produktion für Deutschland nicht aufgenommen. Wenn kein Zusatznutzen vorhanden ist, wird unter Umständen das Medikament aus der Erstattungspflicht herausgenommen. Wohlgemerkt auch durch Falschbewertung.

Erst heute steht in einer Ärztezeitung, dass der G-BA keinen Zusatznutzen erkannt hat und keinen Bluttest auf Trisomie durch die Kassen erstatten will. Dagegen haben sogar mal die Politiker aller Parteien protestiert, denn eine Biopsie des Ungeborenen ist mit hohen Risiken für Mutter und Kind verbunden.

"Schöne Zukunft" für Patienten der GKV!

Aber was soll's. Hauptsache ICH kann mich noch dagegen wehren.

Aber von wegen statistisch nicht ins Gewicht fallen. Es werden doch nur diejenigen drangsaliert, bzw. leiden darunter, die sich aufgrund Ihrer Krankheiten am wenigsten wehren können. Und viele Fälle kommen auch gar nicht an die Öffentlichkeit. Wenn ein Kranker den Fehler - den er unter Umständen ja nicht kennen kann - akzepiert, ist das ja rechtens.

Der Leistungskatalog der GKV wird weitestgehendst vom Gesetzgeber bestimmt, so dass die Krankenkassen gar nicht viel Handlungsspielraum haben. Und da Sie ja inzwischen zugegeben haben, dass die von Ihnen geschilderten "GKV-Betrugsfälle" nur Ausnahmen sind, die statistisch kaum ins Gewicht fallen, kann ich mal wieder nicht verstehen, warum Sie die hiesigen Mitleser wieder mit zahlreichen Endlos-Texten gelangweilt haben, anstatt sich auf das Wesentliche zu beschränken. MfG
Kam 18.08.2016 | 12:35
danke nochmal für die Information, habe meiner KK jetzt einen Brief geschrieben. DesWeiteren, hat meine KK wieder mal meinen Arzt kontaktiert, diesmal telefonisch um zu erfragen, wie mein Psychologe heißt( bin dort selbst zahler)
Herz1952am 18.08.2016 | 16:00
Link reagiert nicht, macht nichts, nicht wichtig. Die 25 Mio habe ich nicht überprüft. Aber die 70 Mio Versicherten hat mir der Gemeinsame Bundesausschuss gesagt. Es sind ja ca. 80 % aller Bürger in der gesetzlichen. Ganz kann das mit den 70 Mio nicht stimmen. Ich habe angenommen die 25 Mio. sind Beitragszahler, es gibt aber noch viele Mitversicherte, die Beitragsfrei sind. Darunter zählen auch 450 Euro-Jobber, wenn sonst kein anderes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt (Hausfrauen oder auch Hausmänner). Im übrigen können Sie mal G-BA googeln. dieser Ausschuss bestimmt über die Medikamente - wohlgemerkt allgemein zugelassene Medikamente in Europäischen Ländern. Zusammensetzung des Ausschusses: Stimmberechtigt: 5 Vertreter des Spitzenverband Bund der gesetzlich Krankenkassen,(Geldgeber) 5 "Leistungserbringer" z. B. Kassenärztliche Vereinigungen (Geldverteiler an Ärzte) 3 Neutrale, darunter ein Jurist als Vorsitzender und bei Gleichstand Stimmenentscheider. 5 nicht Stimmberechtigt Patienvertreter. Letztere haben aber auch nur von Ihren eigenen Krankheiten eine blasse Ahnung und die anderen sind ja selbst schuld. Wem da kein Licht aufgeht ist selbst schuld. Von Betrug kann man allerdings nicht sprechen, sondern nur von Unvermögen in Bezug auf die Beurteilung des sog. Zusatznutzens eines Medikamentes. Hier wurde zuletzt sogar gegen die Richtlinien des Instituts für Qualität und WIRTSCHAFTLICHKEIT im Gesundheitswesen verstoßen. Dieses Institut bewertet die Medikamente und legt den Bericht dem G-BA vor. Ein Ausschluss eines Medikamentes betrifft eigentlich in erster Linie Schwer- bzw. Mehrfacherkrankte, deren Gesundheit dadurch noch mehr gefährdet wird, oder die womöglich potentiell tödlich Nebenwirkungen in Kauf nehmen müssen. Ich bin da nicht allein mit meinem Widerstand. Auch andere Patientenverbände - einschließlich deren Ärzte - haben schon dagegen Einsprüche erhoben. Zwecklos. Allerdings gibt es diesen Paragrafen 31, Abs. 1, Satz 4 SGB V. Diesen habe ich schon beschrieben. Leider kennt den so gut wie kein Arzt oder will ihn nicht kennen, wegen seines Budgets und wenn dieser bei seiner KV telefonisch nachfragt, wird ihm empfohlen ein "Privatrezept" auszustellen, anstatt ein "Kassenrezept". Mit der Krankenkasse hatte ich nicht mal besondere Schwierigkeiten damit. Der Arzt machte mich allerdings nicht darauf aufmerksam, sondern ich musste ihm noch sein Attest korrigieren, weil wichtige Teile fehlten. Selbst ist der Patient! Die Medikamentenhersteller werden durch die willkürlich Bewertung "kein Zusatznutzen" zu nicht mehr kostendeckenden Preisen gezwungen. Es haben schon mehrere Firmen deshalb den Vertrieb in Deutschland deswegen eingestellt, bzw. die Produktion für Deutschland nicht aufgenommen. Wenn kein Zusatznutzen vorhanden ist, wird unter Umständen das Medikament aus der Erstattungspflicht herausgenommen. Wohlgemerkt auch durch Falschbewertung. Erst heute steht in einer Ärztezeitung, dass der G-BA keinen Zusatznutzen erkannt hat und keinen Bluttest auf Trisomie durch die Kassen erstatten will. Dagegen haben sogar mal die Politiker aller Parteien protestiert, denn eine Biopsie des Ungeborenen ist mit hohen Risiken für Mutter und Kind verbunden. "Schöne Zukunft" für Patienten der GKV! Aber was soll's. Hauptsache ICH kann mich noch dagegen wehren. Aber von wegen statistisch nicht ins Gewicht fallen. Es werden doch nur diejenigen drangsaliert, bzw. leiden darunter, die sich aufgrund Ihrer Krankheiten am wenigsten wehren können. Und viele Fälle kommen auch gar nicht an die Öffentlichkeit. Wenn ein Kranker den Fehler - den er unter Umständen ja nicht kennen kann - akzepiert, ist das ja rechtens.
GroKoam 18.08.2016 | 16:16
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Link reagiert nicht, macht nichts, nicht wichtig. Die 25 Mio habe ich nicht überprüft. Aber die 70 Mio Versicherten hat mir der Gemeinsame Bundesausschuss gesagt. Es sind ja ca. 80 % aller Bürger in der gesetzlichen. Ganz kann das mit den 70 Mio nicht stimmen. Ich habe angenommen die 25 Mio. sind Beitragszahler, es gibt aber noch viele Mitversicherte, die Beitragsfrei sind. Darunter zählen auch 450 Euro-Jobber, wenn sonst kein anderes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt (Hausfrauen oder auch Hausmänner).

Im übrigen können Sie mal G-BA googeln. dieser Ausschuss bestimmt über die Medikamente - wohlgemerkt allgemein zugelassene Medikamente in Europäischen Ländern. Zusammensetzung des Ausschusses: Stimmberechtigt: 5 Vertreter des Spitzenverband Bund der gesetzlich Krankenkassen,(Geldgeber) 5 "Leistungserbringer" z. B. Kassenärztliche Vereinigungen (Geldverteiler an Ärzte) 3 Neutrale, darunter ein Jurist als Vorsitzender und bei Gleichstand Stimmenentscheider. 5 nicht Stimmberechtigt Patienvertreter. Letztere haben aber auch nur von Ihren eigenen Krankheiten eine blasse Ahnung und die anderen sind ja selbst schuld. Wem da kein Licht aufgeht ist selbst schuld.

Von Betrug kann man allerdings nicht sprechen, sondern nur von Unvermögen in Bezug auf die Beurteilung des sog. Zusatznutzens eines Medikamentes. Hier wurde zuletzt sogar gegen die Richtlinien des Instituts für Qualität und WIRTSCHAFTLICHKEIT im Gesundheitswesen verstoßen. Dieses Institut bewertet die Medikamente und legt den Bericht dem G-BA vor.

Ein Ausschluss eines Medikamentes betrifft eigentlich in erster Linie Schwer- bzw. Mehrfacherkrankte, deren Gesundheit dadurch noch mehr gefährdet wird, oder die womöglich potentiell tödlich Nebenwirkungen in Kauf nehmen müssen.

Ich bin da nicht allein mit meinem Widerstand. Auch andere Patientenverbände - einschließlich deren Ärzte - haben schon dagegen Einsprüche erhoben. Zwecklos.

Allerdings gibt es diesen Paragrafen 31, Abs. 1, Satz 4 SGB V. Diesen habe ich schon beschrieben. Leider kennt den so gut wie kein Arzt oder will ihn nicht kennen, wegen seines Budgets und wenn dieser bei seiner KV telefonisch nachfragt, wird ihm empfohlen ein "Privatrezept" auszustellen, anstatt ein "Kassenrezept". Mit der Krankenkasse hatte ich nicht mal besondere Schwierigkeiten damit. Der Arzt machte mich allerdings nicht darauf aufmerksam, sondern ich musste ihm noch sein Attest korrigieren, weil wichtige Teile fehlten. Selbst ist der Patient!

Die Medikamentenhersteller werden durch die willkürlich Bewertung "kein Zusatznutzen" zu nicht mehr kostendeckenden Preisen gezwungen. Es haben schon mehrere Firmen deshalb den Vertrieb in Deutschland deswegen eingestellt, bzw. die Produktion für Deutschland nicht aufgenommen. Wenn kein Zusatznutzen vorhanden ist, wird unter Umständen das Medikament aus der Erstattungspflicht herausgenommen. Wohlgemerkt auch durch Falschbewertung.

Erst heute steht in einer Ärztezeitung, dass der G-BA keinen Zusatznutzen erkannt hat und keinen Bluttest auf Trisomie durch die Kassen erstatten will. Dagegen haben sogar mal die Politiker aller Parteien protestiert, denn eine Biopsie des Ungeborenen ist mit hohen Risiken für Mutter und Kind verbunden.

"Schöne Zukunft" für Patienten der GKV!

Aber was soll's. Hauptsache ICH kann mich noch dagegen wehren.

Aber von wegen statistisch nicht ins Gewicht fallen. Es werden doch nur diejenigen drangsaliert, bzw. leiden darunter, die sich aufgrund Ihrer Krankheiten am wenigsten wehren können. Und viele Fälle kommen auch gar nicht an die Öffentlichkeit. Wenn ein Kranker den Fehler - den er unter Umständen ja nicht kennen kann - akzepiert, ist das ja rechtens.

Haste wieder mal verstopfung und die ganze Sch.... muß oben raus?
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