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Experten-Antwort

G0512 4.2

von Sandra T.29.01.2025 | 15:42
245 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es soll ein Nachweis beigefügt werden, dass ich ein Kind habe (Alter 26). Soll ich jetzt ernsthaft die Geburtsurkunde in Kopie mitschicken? Ich finde das absurd.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.01.2025 | 08:51

Hallo Ralf,

 

sie sollten jegliche Beschäftigungsaufnahme Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Gegebenenfalls können Sie vorab schriftlich erläutern, in welchem Umfang Sie welche Tätigkeiten ausüben wollen.

 

Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob die angestrebte Beschäftigung leidensgerecht ist und ob die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird.

 

Der zeitliche Umfang der Tätigkeiten sollte grundsätzlich unter drei Stunden täglich liegen, die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2025 beträgt 19661,25 EUR.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

JKam 29.01.2025 | 15:52
Was haben Sie für ein Problem damit 🤔? Ist doch eine einfache Sache. Ansonsten lassen Sie es und haben eben kein Kind nachgewiesen und haben die Nachteile inklusive.
RBam 29.01.2025 | 15:57
Wenn Sie etwas haben wollen, werden Sie das schon machen müssen. Ob Sie das absurd finden oder nicht. Oder haben Sie keine Geburtsurkunde von Ihrem Kind?
Oh Mannam 29.01.2025 | 16:02
Dann lassen Sie es doch. Ist doch Ihr Geld!🤦‍♂️
Oh Mannam 29.01.2025 | 16:02
Dann lassen Sie es doch. Ist doch Ihr Geld!🤦‍♂️
DERam 29.01.2025 | 16:10
Wenn man keine hat, stellt die Behörde im Geburtsort problemlos eine neue aus. Schwierig wird es nur, wenn man vor Jahren kein Kind bekommen hat, sondern vorm Supermarkt einen abgestellten Kinderwagen mitgehen lassen hat. In dieser verrückten Welt ist nichts unmöglich....
Au weiaam 29.01.2025 | 16:13
Nicht absurd. Notwendig, wenn Sie etwas haben wollen. Ist doch logisch.
Mondkindam 29.01.2025 | 16:25
Wenn in Ihrem Versicherungskonto die Kindererziehungszeiten bereits berücksichtigt sind brauchen Sie keinen Nachweis beifügen.
Fragezeichenam 29.01.2025 | 16:43
Ihr Kind können Sie schlecht einsenden , das hat sicher was dagegen
Besser als nichtsam 29.01.2025 | 17:01
Kinderlandverschickung
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