Hallo Ralf,
sie sollten jegliche Beschäftigungsaufnahme Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Gegebenenfalls können Sie vorab schriftlich erläutern, in welchem Umfang Sie welche Tätigkeiten ausüben wollen.
Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob die angestrebte Beschäftigung leidensgerecht ist und ob die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird.
Der zeitliche Umfang der Tätigkeiten sollte grundsätzlich unter drei Stunden täglich liegen, die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2025 beträgt 19661,25 EUR.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung