Hallo Butte71,
sofern Krankengeldbezug vorliegt oder eine Aussteuerung mit durchgehender Arbeitsunfähigkeit, ist es regelmäßig entbehrlich die Daten des Arbeitgebers zu erholen. Grundsätzlich erfolgt dies in der Regel im Datenaustausch. Maßgeblich sind die übermittelten Daten Ihrer Krankenkasse.
In Bezug auf die Aussteuerung empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen Krankenkasse, sodass alle notwendigen Veranlassungen hierzu Ihrerseits eingeleitet werden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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