Guten Tag,
Sie müssen auf jeden Fall den Vordruck G0512 ausfüllen und einreichen. Die Vordrucke G0513 bis G0515 vom (ehemaligen) Arbeitgeber sind nicht notwendig.
Es kommt darauf an, ob bereits jetzt bzw. spätestens ab dem Tag vor Beginn der Reha schon Krankengeld gezahlt oder ob das Arbeitslosengeld noch bis zum Tag vor Beginn der Reha fortgezahlt wird.
Auf dem Vordruck G0512 geben Sie auf Seite 1 an, seit wann Sie arbeitsunfähig sind und ggf. dass Sie Krankengeld (spätestens ab Tag vor Beginn der Reha) beziehen.
Ferner geben Sie auf Seite 2 an, seit wann Sie arbeitslos sind und ggf. dass Sie Arbeitslosengeld (spätestens bis Tag vor Beginn der Reha) beziehen. Bewilligungs-, änderungs-, und Aufhebungsbescheide der Agentur für Arbeit sind beizufügen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Antwort weiterhilft und wünschen Ihnen eine erfolgreiche Reha!