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Experten-Antwort

G0581 Antrag auf Kinderbetreuungskosten

von Tina16.01.2016 | 09:41
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7 Antworten

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Hallo Zusammen! Ich bin gerade über dem Antrag G0581 her und komme einfach nicht weiter, weil ich einfach nicht weiß was ich da nun ankreuzen soll... Sachlage: Ich habe für mich einen Reha-Antrag gestellt. Mein 2-jähriger Sohn soll zuhause bei meinem Partner-seinem Papa bleiben. Mein Partner wird den Haushalt weiterführen, den Kleinen Mo-Fr in die Kita bringen, sich nach Feierabend um Ihn kümmern und auch weiter arbeiten gehn. Ich stehe wirklich auf der Leitung, was muss ich denn da jetz beantragen? Wirklich dankbar über hilfreiche Antworten und mit freundlichen Grüßen aus der verschneiten Oberlausitz, Tina

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Tina,

ich empfehle Ihnen zur nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle zu gehen und sich beim Ausfüllen des Vordrucks helfen zu lassen.

Eventl. können Sie Ihre Fragen auch durch einen Anruf bei Ihrem Sachbearbeiter klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Tinaam 16.01.2016 | 13:28
Der Meinung war ich auch, habe da angerufen, mit der netten Frau geredet und die sagte dann auch das es als erledigt abgehakt ist. Das war im November. Gestern bekam ich den Antrag erneut, rief wieder an. Diesmal sagte mir die wieder sehr nette Frau, das ich den Antrag stellen soll und er ja eh nochmal geprüft wird. Hilfe!
Tinaam 16.01.2016 | 13:28
Der Meinung war ich auch, habe da angerufen, mit der netten Frau geredet und die sagte dann auch das es als erledigt abgehakt ist. Das war im November. Gestern bekam ich den Antrag erneut, rief wieder an. Diesmal sagte mir die wieder sehr nette Frau, das ich den Antrag stellen soll und er ja eh nochmal geprüft wird. Hilfe!
W*lfgangam 16.01.2016 | 20:53
Zitat von Tina anzeigenausblenden
Hallo Tina, > Mein 2-jähriger Sohn soll zuhause bei meinem Partner mit den Angaben zu Ziff. 8 dürfte sich der Antrag bei gemeinsamen Zuhause erledigt haben - bis dahin füllen Sie alles aus ...und erwarten nichts. Tel. Mitteilungen sind das eine, schriftliche Anträge und Bewertungen das Andere – da kann der DRV-Bearbeiter nicht anders, bis er den konkreten Sachverhalt auf dem Tisch hat/zustimmen/ablehnen. Gruß w.
=//=am 18.01.2016 | 13:10
Zitat von Tina anzeigenausblenden
Antrag auf Haushaltshilfe ist in Ihrem Fall nur dann zu stellen, wenn Ihr Partner NUR wegen Ihrer Reha zu Hause bleibt, z.B. unbezahlten Urlaub nimmt. Dann kann er bzw. Sie Verdienstausfall geltend machen. Ist er aber arbeitslos, steht keine HHH zu, da ihm die Betreuung und Haushaltsführung während Ihrer Reha zumutbar ist.
=//=am 18.01.2016 | 13:13
Sorry, ich habe übersehen, dass Ihr Partner arbeitet. Wenn er die Möglichkeit hat, Ihren Sohn in die KITA zu bringen/abzuholen, und sich außerhalb seiner Arbeitszeit um ihn zu kümmern, hat er gar keinen Anspruch auf HHH.
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