Guten Morgen Joris D.!
Ohne Einblick in Ihre Akte ist eine solche Einzelaussage immer schwer zu treffen.
Nach Ihrer Schilderung ist Ihnen aber eine Maßnahme für die Dauer von 6 Wochen bewilligt worden, so dass die Abschlussbescheinigung ausreichen sollte. Erst wenn die Maßnahme verlängert werden muss, verschiebt sich rein formell die "Abschlussbescheinigung" zeitlich nach hinten und Sie müssten eine "Folgebescheinigung" einreichen.
Auszug aus den Informationen zur Wiedereingliederung:
"Die weiteren Zahlungen erhalten Sie ebenfalls rückwirkend, jeweils nach Eingang der Folgebescheinigung oder der Abschlussbescheinigung (Formular G0842). Der Anspruch auf Übergangsgeld endet mit der Aufnahme der vollen Erwerbstätigkeit oder vorzeitig mit dem Abbruch der Wiedereingliederung."
Wir wünschen Ihnen für den weiteren Verlauf viel Erfolg!
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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