Eine ganztätig ambulante medizinische Reha wird regelmäßig von Montag bis Freitag durchgeführt.
Während dieser Zeit erfolgt eine Freistellung von der Arbeit (analog einer Arbeitsunfähigkeit) grundsätzlich mit Anspruch auf Weiterzahlung vom Arbeitsentgelt bis maximal 6 Wochen (§ 9 Entgeltfortzahlungsgesetz). Bei längerer bzw. wiederholter Arbeitsunterbrechung kann während dieser Zeit auch ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen.
Eine parallele (Weiter-)Beschäftigung kann sicherlich nicht zu einem positiven Rehaverlauf beitragen.
Sollte der Arbeitgeber trotzdem darauf bestehen, wäre sicherlich die Einschaltung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht zu überlegen.
Dafür ist dieses Forum jedenfalls nicht geeignet.