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Garantiezins

von Marius08.04.2008 | 13:30
1804 Ansichten
9 Antworten
Hallo Zusammen, ich habe zur Zeit die Absicht eine betriebl. Altersvorsorge zu machen. Ich habe zwei Angebote für eine Entgeltumwandlung. Der eine Versicherer bietet einen Garantiezins von 2,25 an und der andere die (ZVK / KVSA) bietet 3,25 an. Wie kann das sein?Ich denke das ist einheitlich 2,25? Damit sind die Angebote ja kaum vergleichbar. Kann mir jemand helfen oder das erklären? Danke

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 08.04.2008 | 13:39

Der Garantiezins ist seit dem 01.01.2007 2,25%. Diesen Satz muss aber nicht jeder einhalten, man kann mehr anbieten! Zum Vergleichen sollten Sie bei jedem Anbieter auf Basis dieses Mindestsatzes eine Berechnung verlangen.

8 Antworten

Amadéam 08.04.2008 | 16:21
Vorsicht - garantiert verzinst wird nur der Sparanteil Ihrer Anlage. Verwaltungskosten, Provisionen werden erstmal abgezogen. Keineswegs handelt es sich also um eine effektive Verzinsung Ihres Sparbeitrags. Sind Sie gesetzlich krankenversichert? Dann sollten Sie unbedingt folgenden Beitrag lesen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Amadéam 08.04.2008 | 16:30
Bevor Sie voreilig abschliessen, lesen Sie lieber auch noch diesen link: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Franckam 08.04.2008 | 19:08
@ Marius, warten Sie mit der Unterzeichnung des Vertrages bis nach dem 30.06.2008. Dann muss Ihnen der Vermittler die Kosten (inkl. Provisionen) offen legen. Heute kann er das auch schon (seit 01.01.08 Pflicht) jedoch gibt es eine Übergangsfrist zur Offenlegung bis zum 30.06.08. Oder fordern Sie von beiden Anbietern Angebote mit Honorartarife an. Die sind ohne Abschußprovision/Courtage, Bestandsprovsion, Bürokostenzuschuß usw. Gruß Frank J. Kontz
Wolfgang Amadeusam 08.04.2008 | 19:16
Es ist immer wieder erstaunlich, wie der Begriff Garantiezins auch von Experten, wie hier von unserem Experten, mißverstanden wird. Unter der garantierten Mindestverszinsung, die im übrigen von der Bundesaufsichtsbehörde für das Finanzwesen festgelegt wird, versteht man nicht die Zinsen, die eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung mindestens garantieren muss, sondern die Zinsen, die eine Lebensversicherung oder private Rentenversicherung maximal garantieren darf!! Dieser Zinssatz beträgt ab 1.1.2007 2,25 %, das heißt, von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen dürfen für Verträge ab 1.1.2007 auch geringere Zinsen als 2,25 % garantiert werden, es dürfen aber nicht höhere Zinsen garantiert werden. Der exakte Begriff wäre somit maximal zulässiger Garantiezins. Für die ZVK / KVSA gilt die maximal zulässige Mindestverzinsung nach Deinen Angaben zu schließen offenbar nicht. Vermutlich ist es so, weil sie nicht kapitalbildend, sondern umlagefinanziert ist, denn der maximal zulässige Garantiezins gilt nur für kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen. Sinn des maximalen Garantiezinses ist es zu verhindern, dass sich Lebensversicherungen gegenseitig mit hohen Garantiezinsen überbieten und sich dabei möglicherweise übernehmen und in Konkurs gehen. Insoweit soll diese Regelung eine Schutzvorschrift für die Verbraucher sein. Der Garantiezins bezieht sich nicht auf die eingezahlten Beiträge, sondern lediglich auf den Sparanteil, der sich nach Abzug von Verwaltungs- und Abschlußkosten sowie von Risikobeträgen ergibt (vergleiche Beitrag von Amadé).
Franckam 08.04.2008 | 19:28
Ergänzend zur ZVK und Garantiezins. Die ZVK ist wie Amadeus richtig schreibt eine umlagenfinanzierte Pensionskasse (PK) Der Grund für den höheren Garantiezins ist aber nicht das Finanzierungssystem der PK, sondern, dass die ZVK eine regulierte PK ist. D.h. sie kalkulieren mit eigenen Sterbetafeln. Im Gegensatz zu den deregulierten PK, die mit den Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) aus dem Jahr 2004 rechnen müssen. Aber auch hier gilt, wie schon erwähnt, Garantie nur auf den Teil der im Sparstrumpf landet. Gruß Frank J. Kontz
Mariusam 09.04.2008 | 09:51
Hallo, erst einmal vielen Dank für die schnellen und guten Antworten. Mir als "Unwissenden" ist zwar nicht klar warum der eine dies anbieten darf und der andere das, aber es scheint so zu sein. Mir wurde dazu noch erzählt, dass die ZVK später bei der Auszahlung den Betrag um 25% kürzen darf. Was ist das? ich verstehe nicht ganz den Sinn an dieser Sache. Man rechnet mir jetzt ein Angebot mit bestimmten Leistungen und später darf man kürzen, falls man sein versprechen nicht halten kann? Ich bin nun etwas verunsichert. Transparenz ist das aber zwischen den Angeboten nicht. Was können Sie mir raten?
Maria L.am 09.04.2008 | 10:54
Hallo Marius, wie lange Zeit haben Sie denn noch bis zur Rente? Wenn es 20 Jahre oder mehr sind, sollten Sie sich vor Abschluß einer betriebl. Altersvorsorge vielleicht über die Alternative einer rentablen eigenverantwortlichen Vermögensbildung über regelmäßiges Ratensparen in Aktienfonds informieren. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Festverzinsliche Sparformen sind für die Altersvorsorge entgegen der landläufigen Meinung ungeeignet, weil auf lange Sicht das Geldwertstabilitätsrisiko steigt. Niemand kann heute vorhersagen, wie hoch die Inflation in den nächsten Jahrzehnten steigt. Mit einer Durchschnittsinflation von etwa 3% sollte man aber mindestens rechnen. Aus den 2,25% Garantiezins auf den Sparanteil werden je nach Höhe der Kosten der entsprechenden Verträge schnell 1% oder weniger Zins auf den gesamten Beitrag. So spart man sich ARM! Gruß, Maria L.
Franckam 09.04.2008 | 21:27
Hallo Marius, welche der beiden Pensionskassen die bessere für Sie ist, kann ich mit den recht eingeschränkten Informationen nicht beurteilen. Es wäre unseriös jetzt die eine oder andere aufgrund des Garantiezinses zu favorisieren. Eine Beurteilung würde dieses Forum aus allen Nähten platzen lassen. Lassen Sie sich von einer unabhängigen, nicht provisions-/courtageabhängigen Stelle in Ihrer Nähe beraten. Zahlen Sie lieber zunächst eine Beratungsgebühr, denn die ist gut investiertes Geld. Gruß Frank J. Kontz
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