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Experten-Antwort

Gdb 50 Besserung in Sicht

von Posch5712.05.2011 | 00:33
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Bin 57 Jahre und habe letzte Woche meinen Schwerbehindertenausweis bekommen. Jetzt möchte ich mit 60 und 8 Monaten in Rente gehen. Zur Zeit erhalte ich schon eine Teil EM Rente. Jetzt habe ich in einem Forum gelesen, das der Ausweis nur 5 Jahre gültig ist. Muß ich dem Amt eine mögliche Verbesserung meines Gesundheitszustandes mitteilen, oder kann ich die 5 Jahre abwarten bis mein Rentenantrag genemigt wurde ? Es wäre schon ärgerlich,wenn ich kurz vor der Rente zurückgestuft würde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt voraus, dass Sie zu Beginn der Altersrente wenigstens zu 50 % schwerbehindert sind.

Bezüglich der Gültigkeit Ihres Behindertenausweises kann ich Ihnen nur bestätigen, dass der Ausweis in begründeten Fällen auch unbefristet ausgestellt wird. Weitere Fragen kann sicher die für die Feststellung Ihrer Behinderung zuständige Stelle klären. Diese sollte Ihnen auch bereits mitgeteilt haben, was Sie veranlassen müssen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand bessert.

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3 Antworten

Annaam 12.05.2011 | 06:46
Hallo, der Ausweis kann befristet oder unbefristet ausgesstellt sein. Links oben auf dem Ausweis steht die Gültigkeit - bei mir ist da ein fetter Aufdruck "unbefristet"...Vielleicht sind die Bedenken ja völlig unnötig. Und wenn Sie nicht auf einmal wieder "wie ein junges Reh" springen können, würde ich von mir aus keinen "Verbesserungsantrag" stellen.
Chrisam 12.05.2011 | 09:17
Was steht denn auf Ihrem Ausweis zur Gültigkeit? Meist gilt der erste deutlich kürzer als 5 Jahre, Ausnahmen gibt es.
Fachfrau Renteam 14.05.2011 | 08:16
Genauer gesagt reicht sogar der erste Tag aus.......Übrigens kann man einen Schwerbehindertenausweis auch verlängern lassen....
Deutsche Rentenversicherung
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