Hallo Anne,
Die Bewilligung Ihrer Umschulung durch die Deutsche Rentenversicherung sollte grundsätzlich nicht allein aufgrund der Erhöhung Ihres Grades der Behinderung (GdB) von 40 auf 50 zurück gezogen werden. Entscheidend ist es, ob die Umschulung weiterhin den gesundheitlichen Einschränkungen entspricht und Ihre berufliche Wiedereingliederung fördert.
Die Rentenversicherung prüft bei der Bewilligung, ob die Umschulung Ihre Erwerbsfähigkeit verbessert oder eine weitere Minderung verhindert. Ein höherer GdB könnte lediglich dazu führen, dass die Rentenversicherung Ihre gesundheitliche Situation erneut bewertet, um sicherzustellen, dass die geplante Umschulung aus gesundheitlichen Gründen auch weiterhin für Sie geeignet ist.
Wir empfehlen Ihnen bei Zweifeln Ihrerseits auch eine direkte Rücksprache mit Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger oder Ihrem Rehabilitationsberater.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Wo sollte denn da ein Zusammenhang zwischen einem GdB und einer bewilligten Umschulung bestehen?
Danke für Ihre Antwort, ich hoffe, Sie haben Recht. Meine Befürchtung war, dass es einen Unterschied machen könnte, weil mit dem GdB 50 nun eine Schwerbehinderung vorliegt und somit nicht mehr die gleichen Bedingungen vorliegen wie bei der Bewilligung (keine Schwerbehinderung).
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