Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen muss Schwerbehinderung zum Rentenbeginn vorliegen. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Rückstufungsbescheid bewirkt, dass dieser nicht bestandskräftig wird. Somit liegt zum Rentenbeginn Schwerbehinderung vor, und die Rente wurde zu Recht eingewiesen. Unerheblich ist, was später passiert.