Der Rentenbeginn für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt für den Geburtsjahrgang 1956 bei 63 Jahren und 8 Monaten. Grundsätzlich können Sie sich arbeitslos melden (Sperrzeit von 12 Wochen beachten). Wie W*lfgang schreibt, was Sie bis zum Rentenbeginn machen, ist dann von Ihnen zu entscheiden. Die Alternative, Rentenbeginn mit 63 Jahren, dann mit 10,2 % Abschlag, sollten Sie sich in einer Beratungsstelle berechnen lassen. Dazu ist dann eventuell der steuerliche Aspekt mit zu bedenken (zunehmende nachgelagerte Besteuerung in Abhängigkeit vom Beginn der Rente).