Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Peggy1966,
"Klugpuper" hat bereits die zutreffende Antwort geliefert.
Kinderlose Personen zahlen einen erhöhten Beitrag zu gesetzlichen Pflegeversicherung.
Außerdem spielt die Anzahl der Kinder eine Rolle bei der Ermittlung, ob die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner gegeben sind. Die 9/10-Regelung besagt, dass nur Personen in der KVdR versichert werden, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens neun Zehntel der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sind. Jedes Kind wird mit drei Jahren auf diese Vorversicherungszeit angerechnet.
Die Rentenversicherung fragt daher im Rentenantrag nach den Daten der Kinder und benötigt auch die Geburtsurkunde eines Kindes als Nachweis der Elterneigenschaft.
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