Hallo, ich,
Sie beziehen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und sind daher verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger jede Aufnahme einer Beschäftigung anzuzeigen.
Die volle Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn Sie täglich nur noch unter drei Stunden leistungsfähig sind. Wenn Sie in Ihrer geplanten Beschäftigung regelmäßig mehr als drei Stunden täglich arbeiten, wird der zuständige Rentenversicherungsträger das Vorliegen der vollen Erwerbsminderung überprüfen.
Kommt die sozialmedizinische Beurteilung zu dem Ergebnis, dass Sie zwischen drei und unter sechs Stunden täglich leistungsfähig sind, steht Ihnen die Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht mehr zu. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung würde dann in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt mit den sich daraus ergebenden finanziellen Einbußen.
Liebe Grüße!