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Experten-Antwort

Gefährdung der EMR?

von Ich17.11.2017 | 08:57
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, ich bin Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente und möchte mich etwas gemeinnützig beschäftigen. Nun habe ich die Möglichkeit entdeckt, im Namen einer stadteigenen Firma zu arbeiten. Es geht um normale Tätigkeiten in der Holzverarbeitung( Gerüste für Spielplätze). Ich will von Montag bis Freitag vier Stunden arbeiten, wobei es keine Entgeltzahlung für die geleistete Arbeit gibt. Es ist absolut freiwillig. 30 Minuten Pause sind inklusive. Natürlich leitet die ganze Aktion ein Meister an und eine Anwesenheitsliste wird geführt(mit täglicher Unterschrift der Arbeiter bei Anwesenheit). Nun stellt sich aber vor Beginn der Tätigkeit mir die Frage, ob mir finanziell in Sachen meiner Rente ein Nachteil erwachsen kann, da ich doch drei Stunden Arbeitszeit überschreite. Muss ich die Tätigkeit der Rentenversicherung melden und kann mir die Rentenversicherung die Rente vielleicht kürzen oder gar streichen? Wie gesagt, ich mache diese Arbeit völlig freiwillig und den Kindern zu liebe, nur eben ohne Lohn oder Entgelt. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, ich,

Sie beziehen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und sind daher verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger jede Aufnahme einer Beschäftigung anzuzeigen.

Die volle Erwerbsminderung liegt dann vor, wenn Sie täglich nur noch unter drei Stunden leistungsfähig sind. Wenn Sie in Ihrer geplanten Beschäftigung regelmäßig mehr als drei Stunden täglich arbeiten, wird der zuständige Rentenversicherungsträger das Vorliegen der vollen Erwerbsminderung überprüfen.

Kommt die sozialmedizinische Beurteilung zu dem Ergebnis, dass Sie zwischen drei und unter sechs Stunden täglich leistungsfähig sind, steht Ihnen die Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht mehr zu. Die Rente wegen voller Erwerbsminderung würde dann in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt mit den sich daraus ergebenden finanziellen Einbußen.

Liebe Grüße!

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3 Antworten

Duam 17.11.2017 | 10:44
Das muss richtig heißen: ohne Lohn und Brot. Sie sind ein liebenswerter, guter und fürsorglicher Mensch. Sie haben ein Herz für Kinder, besonders wenn es auf Weihnachten zu geht. Adios Amigo!
Schorscham 17.11.2017 | 10:51
Vielleicht würde die Rente auch vollständig entzogen, weil der Fragesteller offenbar leistungsfähiger ist als er bei seiner Beantragung behauptet hat. Zumindest wäre die Frage erlaubt, ob jemand, der mindestens 4 Stunden täglich arbeiten kann, nicht auch 6 Stunden arbeiten könnte.... MfG
Fastrentneram 17.11.2017 | 13:23
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung würde dann in eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt mit den sich daraus ergebenden finanziellen Einbußen.
Vielleicht würde die Rente auch vollständig entzogen, weil der Fragesteller offenbar leistungsfähiger ist als er bei seiner Beantragung behauptet hat. Zumindest wäre die Frage erlaubt, ob jemand, der mindestens 4 Stunden täglich arbeiten kann, nicht auch 6 Stunden arbeiten könnte.... MfG
Wenn es tatsächlich 4 Stunden täglich sind, was Sie ja nicht direkt so geschrieben haben, müssen Sie mit dem Entzug einer vollen EM-Rente rechnen. Sie sollten vor Arbeitsbeginn Ihren Rententräger informieren und die Möglichkeit Ihrer Beschäftigung neben der Rente prüfen lassen.
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