Sie können Ihre Einzahlungen in den Riestervertrag bis zu einem "geförderten Höchstbetrag" (2007 = 1575 Euro, ab 2008 = 2100 Euro) zusätzlich steuerlich geltend machen. Einen Antrag auf Festsetzung der Zulage können Sie stellen, wenn die Berechnung der Zulage berichtigt werden soll.